Energieausweis für Gebäude

Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern wissen oft nur wenig über deren Energiebedarf. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) den sogenannten Energieausweis für Gebäude eingeführt. Dieser Ausweis informiert objektiv über den Energieverbrauch eines Gebäudes und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Er ermöglicht es, den Energiebedarf unterschiedlicher Gebäude zu vergleichen und schafft somit bessere Markttransparenz im Gebäudebereich.

Zwei Typen von Energieausweisen sind zu unterscheiden

Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis werden Verbrauchsabrechnungen von drei Jahren und die Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes benötigt. Der daraus berechnete Wert wird auf durchschnittliche Witterungsverhältnisse hochgerechnet. Leerstehende Wohnungen werden ebenfalls berücksichtigt. In den so ermittelten Kennwerten kann jedoch gerade bei kleineren Gebäuden das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner einfließen.

Für einen bedarfsorientierten Energieausweis werden auf Grundlage der Abmessungen und der Qualität der Bauteile, der Heizungsanlage und der Art der Warmwasserbereitung Energiekennwerte berechnet.

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend.

Für Gebäude oder Wohnungen, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Interessenten muss dann auf Verlangen der Energieausweis zugänglich gemacht und ggf. eine Kopie ausgehändigt werden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für alle jüngeren Wohngebäude.

Ab Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt und in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr diese gut sichtbar ausgehängt werden.

Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) haben eine Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Lediglich unsanierte, kleine Wohngebäude bis zu einer Größe von vier Wohneinheiten, mit einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 haben bis zum 1.10.2008 noch die Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten. Danach sind sie verpflichtet, einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen.

Der Energieausweis gibt Ihnen einen Überblick

Sie möchten wissen, welche Qualitäten Ihr eigenes Gebäude hat? ESWE Versorgung stellt Ihnen gerne einen Energieausweis aus. In dem mehrseitigen Dokument sind alle energiebezogenen Daten für das gesamte Gebäude erfasst. Mit einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Sie können Ihren jeweiligen Energieausweis online über unser Antragsformular bestellen.

Alle wichtigen Informationen kompakt bieten wir auch als PDF-Datei zum Download an.

Der folgende Infofilm wird von Trurnit Filmmedien angeboten.


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