Gaswerksverband Rheingau Geschäftskunden
Die Erdgaspreise setzen sich jeweils zusammen aus einem Grundpreis (GP) und einem dazugehörigen Arbeitspreis (AP). Der Grundpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der Arbeitspreis bezieht sich auf die verbrauchten Kilowattstunden und ergibt somit in der Rechnung einen variablen Betrag. Im übrigen gilt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) und die jeweils geltenden "Ergänzenden Bestimmungen".
