Antragstellung
Bei allen Förderungen durch den Innovations- und Klimaschutzfonds ist es notwendig, dass der Antrag vor der Ausführung der Maßnahme gestellt und beschieden ist. Maßnahmen, die bereits erfolgt sind, können nicht nachträglich bezuschusst werden.
Allgemeiner Antrag
Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Fördermitteln. Dieser Antrag ist für alle Projekte und größeren Sanierungsvorhaben (z. B. für Wohnbaugesellschaften) zu verwenden. Bei energetischen Gebäudesanierungen ist dem Antrag die Anlage Kostenaufstellung bei energetischen Gebäudesanierungen beizufügen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, da der Beirat in der Regel ca. viermal pro Jahr zusammenkommt.
Antrag auf Förderung aus dem Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE Versorgungs AG
Förderprogramm zur CO2-Reduzierung
Abweichend von dem oben beschriebenen "Allgemeinen Antrag" gibt es für das "Förderprogramm zur CO2-Reduzierung" einen eigenständigen Antrag, da hier standardisierte Maßnahmenpakete bezuschusst werden. Die Förderzusage erfolgt direkt nach der Prüfung des vollständigen Antrages, unabhängig von den Sitzungen des Beirates.
Antrag zum Förderprogramm zur CO2-Reduzierung
ESWE Versorgungs AG
ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds
Martina Glaab
Weidenbornstraße 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 780-2276
Telefax: 0611 780-3773
E-Mail: Innofonds(at)ESWE.com
