Förderung von energetischen Gebäudesanierungen

  1. Förderprogramm zur CO2-Reduzierung - Zuschuss bei umfassender, energetischer Sanierung von Gebäuden

    Ziel dieses Förderprogramms ist es, eine umfassende energetische Sanierung von Gebäuden zu erreichen. Eigentümer von Wohnhäusern, die vor 1995 errichtet wurden, können Zuschüsse erhalten, wenn sie mindestens drei vollständige energie- und damit CO2-sparende Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen. Oder durch die beantragte energetische Sanierung wird Neubaustandard nach EnEV 2009 erreicht. Dieses Förderprogramm ist für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis maximal 9 Wohneinheiten gedacht. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

    Förderrichtlinien
    Antragsformular

  2. Förderung der energetischen Sanierung von größeren Liegenschaften

    Ähnlich dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung, das sich vorwiegend an private Hausbesitzer wendet, gewährt der Innovations- und Klimaschutzfonds auch Wohnungsbaugesellschaften, Gebietskörperschaften, großen Wohneigentümergemeinschaften oder Vereinen etc. Zuschüsse, wenn diese ihre Liegenschaften umfangreich und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus energetisch sanieren. Die Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Sanierung sind dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung angeglichen. Dem Antrag ist die Anlage Kostenaufstellung bei energetischen Gebäudesanierungen beizufügen.

    Förderrichtlinien

  3. Förderprogramm für denkmalgeschützte Gebäude

    Anfang 2007 hat der Beirat des ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds ein Förderprogramm speziell für denkmalgeschützte Gebäude aufgelegt. Bei diesem stark flexibilisierten und finanziell sehr attraktiven Programm wird speziell den besonderen Auflagen durch die untere Denkmalbehörde und den damit notwendigen Abweichungen von Standardlösungen zur energetischen Sanierung Rechnung getragen.

    Fördervoraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahme an dem denkmalgeschützten Objekt mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt ist. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass mindestens 30% Energieeinsparung erzielt werden können, was nach den gültigen EnEV-Berechnungsvorschriften belegt werden muss. Und schließlich ist vorgegeben, dass die Dämmung der Fassade, dabei sind Kombinationen von Außen- und / oder Innendämmung möglich, oder die Erneuerung der Fenster ein Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sein muss. Dem Antrag ist die Anlage Kostenaufstellung bei energetischen Gebäudesanierungen beizufügen. 

    Infoblatt

ESWE Versorgungs AG
ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds
Martina Glaab
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 780-2276
Telefax: 0611 780-3773
E-Mail: Innofonds(at)ESWE.com