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Marktlage und Energiepreise

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt, den Preisen, Ihrer Abschlagszahlung, dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz und weiteren Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme

Von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19% auf 7% gesenkt. Ab dem 1. April 2024 gilt für Kunden wieder der reguläre Steuersatz von 19%.

Bei der Veränderung der Mehrwertsteuer handelt es sich nicht um eine Preisänderung im Sinne des § 5 Abs. 2 GVV oder § 41 Abs. 5 EnWG.

Alle Details zu den Preisen können Sie auf den einzelnen Produktseiten einsehen.

SEPA (Single Euro Payments Area) - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

1. SEPA Information allgemein

Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten.

2. Erklärung IBAN

Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ersetzt zukünftig die nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl): Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

3. Erklärung BIC

Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften voraussichtlich bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 muss noch eine weitere Kennzahl angegeben werden: der BIC (Business Identifier Code). Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.
Eine andere Bezeichnung für den BIC ist SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).

4. Wo finde ich IBAN und BIC

Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrer Bank benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Banken aufgedruckt.
Wenn Sie eine Überweisung an uns tätigen möchten, finden Sie unsere IBAN und BIC in jeder Fußzeile eines ESWE Schreibens.

5. Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie als Zahler uns als Zahlungsempfänger als auch der Bank, dem Zahlungsdienstleister (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger), die Zustimmung, einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einzuziehen.

Die SEPA-Verordnung stellt sicher, dass ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen wiederkehrenden Lastschriften gemäß der SEPA-Verordnung auszuführen. In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können.

Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift ein neues Mandat einzuholen.

6. Gläubiger-Identifikationsnummer

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers, bspw. der ESWE Versorgungs AG im Rahmen des Energieliefervertrags, einer Lastschrift und ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats. Sie wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist bei jeder einzureichenden SEPA-Lastschrift seitens der Unternehmen anzugeben.

7. Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. ESWE Versorgung nutzt hierfür Ihre Vertragskontonummer in Verbindung mit einer fortlaufenden Ziffernfolge. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht die Mandatsreferenznummer die eindeutige Identifizierung eines Mandats.

8. Vorabinformation / Pre-Notification

Mit einer Vorabinformation („Pre-Notification“) kündigen wir unsere Belastung Ihres Kontos mittels dem SEPA-Lastschriftverfahren rechtzeitig, mind. 14 Kalendertage vor Fälligkeit, an. Im SEPA Verfahren soll diese Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen zu können. Die Vorabinformation wird von uns über die bestehende Regelkommunikation bspw. in Form der Vertragsbestätigung, Jahresendabrechnung, Abschlagsplänen oder des Bankänderungsbestätigungsschreibens versandt.

9. Abweichende Zahler

Sollten Ihre Rechnungen nicht eigenständig beglichen werden, bitten wir Sie dem abweichenden Zahler die Vorabinformation (Pre-Notification) weiterzuleiten.
Als Kunde der ESWE-Versorgung verpflichten Sie sich, diese Angaben und Mitteilungen, welche sich auf Lastschriften zulasten des Kontos eines abweichenden Zahlers beziehen, unverzüglich diesem zu übermitteln.
Beispiel: Sie beziehen Strom und/oder Gas von der ESWE Versorgungs AG, das Begleichen der Rechnungen erfolgt jedoch durch Ihre Eltern. In diesem Fall informieren Sie bitte Ihre Eltern über die fälligen Forderungen (Beträge und Termine).
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