Zuschuss für die Durchführung eines E-CHECK

Ob in der Mietwohnung oder im eigenen Haus: Überall nutzen wir elektrische Geräte für mehr Komfort und Bequemlichkeit. Hier gibt der E-CHECK - das anerkannte Prüfsiegel der Elektrofachbetriebe für elektrische Anlagen und Geräte - Gewissheit, ob sich alles im ordnungsgemäßen Zustand befindet und ermöglicht so die Erkennung von Gefahren, bevor Schäden entstehen. Das spart Ärger und Kosten.

Besonders wichtig ist der E-CHECK im Schadensfall. Denn hier zahlen Versicherungen nur, wenn der einwandfreie Zustand der Elektroanlage vor Gericht nachgewiesen werden kann. Diese Prüfpflicht für Häuser und Wohnungen beruht auf der seit 1. Oktober 1997 gültigen VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen"). Doch der E-CHECK fragt nicht nur nach sicherheitstechnischen Aspekten, sondern zeigt Ihnen auf Wunsch auch Möglichkeiten, wie Sie in Ihrem Haushalt gezielt Energie sparen können.

So ist der E-CHECK für einen Preis zwischen 150 € (2 bis 3-Zimmerwohnung) und 250 € (kleines Einfamilienhaus) auf jeden Fall eine lohnenswerte Generalinspektion Ihrer Elektroanlage. Denn ein Mitarbeiter eines Elektroinnungsfachbetriebs mit entsprechender Qualifikation prüft hier sämtliche Elektroinstallationen, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung und begutachtet die angeschlossenen Maschinen und Geräte.

Im E-CHECK-Prüfprotokoll wird dann der Zustand der elektrischen Anlagen dokumentiert. Wenn alle Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, gibt es die offizielle E-CHECK-Plakette. Das Prüfprotokoll ist der Beweis, dass der E-CHECK durchgeführt wurde.

Unter www.e-check.de finden Sie eine Liste der E-CHECK-Fachbetriebe in Ihrer Nähe - Sie müssen lediglich Ihre Postleitzahl und/oder Ihren Wohnort eingeben.

E-CHECK

Außerdem können Stromkunden, die seit mindestens zwölf Monaten von ESWE versorgt werden, einen Zuschuss zur Ausführung eines E-CHECK in Höhe von 40 Euro beantragen. Sobald der Antrag genehmigt und der E-CHECK von einem entsprechend geschulten Innungsfachbetrieb durchgeführt sowie die Rechnungskopie inklusive Prüfprotokoll des E-CHECK in Kopie eingereicht wurde, wird der Zuschuss ausgezahlt.

"Antrag auf Zuschuss zur Ausführung eines E-CHECK" hier downloaden.


 

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