ESWE fördert die energetische Sanierung von Gebäuden
Sie denken über die Sanierung eines Gebäudes oder größerer Liegenschaften nach? Dabei möchten Sie energie- und CO2-sparende Maßnahmen durchführen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes unterstützt werden können? ESWE bietet Ihnen im folgenden eine Übersicht über die einzelnen Förderprogramme:
Förderprogramm zur CO2-Reduzierung – Zuschuss bei umfassender, energetischer Sanierung von Gebäuden
Ziel dieses Förderprogramms ist es, eine umfassende energetische Sanierung von Gebäuden zu erreichen. Eigentümer von Wohnhäusern, die vor 1995 errichtet wurden, können Zuschüsse erhalten, wenn sie mindestens zwei wesentliche energie- und damit CO2-sparende Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen. Zuschüsse können auch gewährt werden, wenn durch die beantragte energetische Sanierung Neubaustandard nach der gültigen EnEV erreicht wird. Dieses Förderprogramm ist für Ein- und Mehrfamilienhäuser bis maximal neun Wohneinheiten gedacht.
Förderung der energetischen Sanierung von größeren Liegenschaften
Ähnlich dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung, das sich vorwiegend an private Hausbesitzer wendet, gewährt der Innovations- und Klimaschutzfonds auch Wohnungsbaugesellschaften, Gebietskörperschaften, großen Wohneigentümergemeinschaften oder Vereinen usw. Zuschüsse, wenn diese ihre Liegenschaften umfangreich und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus energetisch sanieren. Die Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Sanierung sind dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung angeglichen. Dem Antrag ist die Anlage „Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung“ beizufügen.
Förderprogramm für denkmalgeschützte Gebäude
Anfang 2007 hat der Beirat des ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds ein Förderprogramm speziell für denkmalgeschützte Gebäude aufgelegt. Bei diesem stark flexibilisierten und finanziell sehr attraktiven Programm wird den besonderen Auflagen durch die untere Denkmalbehörde und den damit notwendigen Abweichungen von Standardlösungen zur energetischen Sanierung Rechnung getragen. Fördervoraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahme an dem denkmalgeschützten Objekt mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt ist. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass mindestens 30 Prozent Energieeinsparung erzielt werden können, was nach den gültigen EnEV-Berechnungsvorschriften belegt werden muss. Und schließlich ist vorgegeben, dass die Dämmung der Fassade, dabei sind Kombinationen von Außen- und/oder Innendämmung möglich, oder die Erneuerung der Fenster ein Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sein muss. Dem Antrag ist die Anlage „Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung“ beizufügen