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Der Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE unterstützt vielfältige Projekte

ESWE als regionales Versorgungsunternehmen hat für seine Kunden einen eigenen Innovations- und Klimaschutzfonds im Jahr 2002 eingerichtet. Das Ziel: Ressourcen schonen und Klimaschutz fördern. Durch den ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds werden Energiesparprojekte, innovative Technologien und umweltpädagogisch sinnvolle Projekte gefördert. Ob Privatperson, Unternehmen oder institutionelle Einrichtung in Wiesbaden und Umgebung – es gibt drei Möglichkeiten, um Fördermittel zu erhalten:
Innovations- und Klimaschutzfonds

Variante 1: Förderung von energetischen Gebäudesanierungen

Alle Förderprogramme für Sie im Überblick

Sie denken über die Sanierung eines Gebäudes oder größerer Liegenschaften nach? Dabei möchten Sie energie- und CO2-sparende Maßnahmen durchführen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes unterstützt werden können? ESWE bietet Ihnen im folgenden eine Übersicht über die einzelnen Förderprogramme:
 

Förderprogramm zur CO2-Reduzierung – Zuschuss bei umfassender, energetischer Sanierung von Gebäuden

Ziel dieses Förderprogramms ist es, eine umfassende energetische Sanierung von Gebäuden zu erreichen. Eigentümer von Wohnhäusern, die vor 1995 errichtet wurden, können Zuschüsse erhalten, wenn sie mindestens zwei wesentliche energie- und damit CO2-sparende Hauptmaßnahmen an ihrem Gebäude durchführen. Zuschüsse können auch gewährt werden, wenn durch die beantragte energetische Sanierung KfW-Effizienzhaus 100 oder besser erfolgt und mindestens eine Hauptmaßnahme umgesetzt wird. Dieses Förderprogramm ist für Ein- und Mehrfamilienhäuser bis maximal neun Wohneinheiten gedacht.
 

Förderung der energetischen Sanierung von größeren Liegenschaften

Ähnlich dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung, das sich vorwiegend an private Hausbesitzer wendet, gewährt der Innovations- und Klimaschutzfonds auch Wohnungsbaugesellschaften, Gebietskörperschaften, großen Wohneigentümergemeinschaften oder Vereinen usw. Zuschüsse, wenn diese ihre Liegenschaften umfangreich und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus energetisch sanieren. Die Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Sanierung sind dem Förderprogramm zur CO2-Reduzierung angeglichen. Dem Antrag ist die Anlage „Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung“ beizufügen.
 

Förderprogramm für denkmalgeschützte Gebäude

Anfang 2007 hat der Beirat des ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds ein Förderprogramm speziell für denkmalgeschützte Gebäude aufgelegt. Bei diesem stark flexibilisierten und finanziell sehr attraktiven Programm wird den besonderen Auflagen durch die untere Denkmalbehörde und den damit notwendigen Abweichungen von Standardlösungen zur energetischen Sanierung Rechnung getragen. Fördervoraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahme an dem denkmalgeschützten Objekt mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt ist. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass mindestens 30 Prozent Energieeinsparung erzielt werden können, nachgewiesen mittels eines Energiegutachtens auf Basis der gültigen Berechnungsgrundlagen und -verfahren nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) für den Ausgangszustand und die beantragte Sanierungsvariante. Und schließlich ist vorgegeben, dass die Dämmung der Fassade, dabei sind Kombinationen von Außen- und/oder Innendämmung möglich, oder die Erneuerung der Fenster ein Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sein muss. Dem Antrag ist die Anlage „Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung“ beizufügen.

Variante 2: Förderung von regenerativen Energien

Alle Fördermöglichkeiten für Sie im Überblick

Wärmepumpen, Biomassekessel und solarthermische Anlagen werden im Rahmen der verschiedenen Förderprogramme zur energetischen Sanierung bezuschusst.
Aktuell werden Solar-Speicherbatterien gefördert. Ziel des Förderprogramms Solar-Speicherbatterie ist es, zusätzliche Stromspeicherkapazitäten zu errichten, und die Rentabilität von neuen PV-Anlagen mit Batteriespeicher zur Eigenstromversorgung zu steigern.

Sie interessieren sich für unseren Innovations- und Klimaschutzfonds? Dann kontaktieren Sie bitte unseren eigens dafür eingerichteten Bereich.

Variante 3: Förderung von innovativen Projekten zur Energienutzung

Alle Fördermöglichkeiten für Sie im Überblick

Weiterer Schwerpunkt der Förderaktivitäten des ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds sind Projekte zur rationellen Nutzung von Energie, die aufgrund ihres innovativen Charakters die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit nicht erreichen oder mit hohen wirtschaftlichen Risiken behaftet sind. Im einzelnen Fall sind je nach öffentlichem oder wissenschaftlichem Interesse bis zu 50 Prozent Zuschuss zu den Projektkosten möglich.

Sie interessieren sich für unseren Innovations- und Klimaschutzfonds? Dann kontaktieren Sie bitte unseren eigens dafür eingerichteten Bereich.

Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag vor der Ausführung der Maßnahme gestellt und beschieden ist. Maßnahmen, die bereits erfolgt sind, können nicht nachträglich bezuschusst werden.

Dabei sind folgende Formen der Antragstellung zu unterscheiden: Der Allgemeine Antrag auf Gewährung von Fördermitteln ist für alle Projekte und größeren Sanierungsvorhaben (z. B. für Wohnbaugesellschaften) zu verwenden (weiterführende Informationen finden Sie per Klick auf Variante 1). Bei energetischen Gebäudesanierungen ist dem Antrag die Anlage „Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung“ beizufügen.

ESWE empfiehlt, Ihren Antrag frühzeitig zu stellen, da der Beirat in der Regel viermal pro Jahr zusammenkommt.

Der Sachverständigenbeirat tagt 2024 an folgenden Terminen:
 

  • 26.02.2024
  • 27.05.2024
  • 23.09.2024
  • 04.11.2024


Abgabefrist für Förderanträge ist drei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin.

Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierungen ist zu beachten, dass es beim Förderprogramm zur CO2-Reduzierung einen eigenständigen Antrag „Antrag zum Förderprogramm zur CO2-Reduzierung“ gibt, da hier standardisierte Maßnahmenpakete bezuschusst werden. Beim Förderprogramm Solar-Speicherbatterie gibt es ebenfalls einen eigenständigen Antrag.

Die Förderzusage beim Förderprogramm zur CO2-Reduzierung und beim Förderprogramm Solar-Speicherbatterie erfolgt direkt nach der Prüfung des vollständigen Antrags, unabhängig von den Sitzungen des Beirats. Alle Formblätter stehen in unserem Downloadbereich auf dieser Seite für Sie bereit.

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