Energieaudit DIN EN 16247-1 - Überblick
Was ist das?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein strukturierter Beratungsprozess zur Erfassung der Energiedaten von nicht Klein-und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Diese und andere Informationen werden erfasst und analysiert, um effizienzsteigernde oder verbrauchsreduzierende Potenziale zu identifizieren. In der DIN EN 16247-1 des Energiedienstleistungsgesetzes werden Anforderungen, Methoden und Ziele für ein Energieaudit festgelegt. Im eigentlichen Sinne stellt die DIN-Norm den Ablauf einer qualifizierten Analyse der Energieflüsse dar. Ein Energieaudit beinhaltet standardmäßig sowohl eine Analyse Ihres Energieverbrauchs sowie eine Potenzialanalyse. Mögliche Potenziale werden erkannt und es können entsprechende Verbrauchsminderungen umgesetzt werden. Wichtig zu beachten ist jedoch: Die DIN EN 16247-1 ist kein Managementsystem. Sie ist nicht mit der ISO 50001 vergleichbar und ist auch keine Zertifizierung. Sie dient dazu, den Ist-Zustand Ihrer Energieverbräuche zu bewerten.
Wer ist verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?
Alle Unternehmen, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen (nicht KMU), sind zum Energieaudit verpflichtet:
- Mindestens 250 Mitarbeiter
- Mindestens 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder
- mindestens 50 Mio. Euro Jahresumsatz
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 %
- Unternehmen, die in Konzernen verflochten sind (genaue Berechnung der Beteiligungsverhältnisse notwendig)
Vorteile durch die Umsetzung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Durch die Umsetzung eines Energieaudits erhalten Sie entscheidende Informationen über den energetischen Status Ihres Unternehmens. So bekommen Sie u. a. einen Überblick über den Ist-Zustand und die bestehenden Energieflüsse Ihres Unternehmens. Dadurch identifizieren Sie sowohl Ihre wesentlichen Verbraucher bzw. Verbrauchergruppen und werden auf umsetzbare Einsparpotenziale aufmerksam gemacht. Ihr Vorteil durch das Audit Ihrer Energieflüsse: Verbesserung der Effizienz bei Organisation, Prozessen und Technik.
Hintergründe und gesetzliche Fristen des EDL-G
Energieaudit als Pflicht für Nicht-KMU. Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der KMU fallen, verbindliche Energieaudits vor. Dieses Energieaudit muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Das erste Audit muss bis zum 05.12.2015 erfolgen. Wird bis zum 5. Dezember 2015 kein Energieaudit nachgewiesen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber sieht bei Verstoß gegen das Energiedienstleistungsgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor.
Welche Anforderung beinhaltet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss von Experten durchgeführt werden, da diese Prozesskriterien erfüllt sein müssen:
- Strukturierter Aufbau des Audits
- Durchführung der Elemente des Auditprozesses (u. a. Datenerfassung, Begehung)
- Analyse der energiebezogenen Leistung (Verbrauch, Effizienz)
- Dokumentation der Verbesserungsmöglichkeiten (Potentialanalyse)
- Ableitung der Maßnahmen zur Energieeinsparung (inklusive Amortisation)
- Berichterstellung und Präsentation
Unsere Leistungen für Sie
- Evaluierung: Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen, ob Sie von der Umsetzungspflicht des EDL-G betroffen sind.
- Auftaktbesprechung inklusive Zieldefinition, Methoden und benötigter Mitarbeiter.
- Begleitung bei der Datenerhebung von Energieströmen und Nutzungsverhalten.
- Vor-Ort-Service mit Besichtigung des Unternehmens.
- Analyse zur Kennzahlenbestimmung und Effizienzsteigerung.
- Energieauditbericht: Sie erhalten einen normkonformen Abschlussbericht, der alle Ergebnisse optisch ansprechend zusammenfasst.
- Abschlussbesprechung: Übergabe des Berichts und Präsentation der Ergebnisse.
Best Practice: Wiesbadener Volksbank zertifiziert
Es geht um den sinnvollen und effizienten Umgang mit Energie - und es geht um finanzielle Einsparungen in beträchtlicher Höhe: Der Wiesbadener Energiedienstleister ESWE Versorgung bietet zertifizierte Beratungsleistungen für Unternehmen an. So erhielt auch die Wiesbadener Volksbank als Großkunde der ESWE Versorgungs AG ihren Prüfbericht nach DIN EN 16247-1.
„Wir untersuchen und dokumentieren Energieverbräuche bei Gewerbekunden, um daraus Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten“, erklärt Michael Schneider, Energieauditor bei ESWE Versorgung. Mitte Juni 2015 startete das sogenannte Energieauditing der ESWE-Experten bei der Wiesbadener Volksbank. Insgesamt 36 Standorte wurden innerhalb von fünf Monaten begutachtet, um ein für das Kreditinstitut repräsentatives Bild erstellen zu können. Im Blickpunkt: Betriebliche Abläufe, Energieträger und -verbräuche, Beleuchtungs-, Klima- und Wärmeerzeugungsanlagen.
Der abschließende Bericht umfasste 89 Seiten. Er bestätigte der Wiesbadener Volksbank insgesamt einen guten Eindruck bezüglich des Einsatzes energieeffizienter Technologien, zeigte gleichzeitig aber auch Einsparmöglichkeiten für alle Filialen auf.
„Für uns war wichtig zu sehen, wo sich unsere Bemühungen bereits ausgezahlt haben“, sagt Bernd Amthor, Leiter der Betriebsorganisation bei der Wiesbadener Volksbank, „aber auch zu erkennen, wie wir weiter dazu beitragen können, unsere Umwelt zu schonen.“
Die Untersuchung hat auch einen rechtlichen Hintergrund: Das deutsche Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) fallen, zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Kontrolliert wird die Einhaltung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die ESWE Versorgungs AG als Wiesbadener Energiedienstleister steht nicht nur für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung, sondern engagiert sich auch aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Zusammenhang wurde bereits 2014 ein eigenes Energiemanagementsystem beauftragt und eine neue Personalstelle geschaffen. Seitdem führen zertifizierte Mitarbeiter als besonderes Dienstleistungsangebot Energieaudits für Unternehmen durch. Diese beinhalten standardmäßig sowohl eine Analyse des Energieverbrauchs als auch eine Potenzialanalyse. Mögliche Potenziale werden erkannt und es können entsprechende Verbrauchsminderungen umgesetzt werden.
Gemäß Energiedienstleistungsgesetz müssen die Untersuchungen alle vier Jahre durchgeführt werden.
„Wir untersuchen und dokumentieren Energieverbräuche bei Gewerbekunden, um daraus Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten“, erklärt Michael Schneider, Energieauditor bei ESWE Versorgung. Mitte Juni 2015 startete das sogenannte Energieauditing der ESWE-Experten bei der Wiesbadener Volksbank. Insgesamt 36 Standorte wurden innerhalb von fünf Monaten begutachtet, um ein für das Kreditinstitut repräsentatives Bild erstellen zu können. Im Blickpunkt: Betriebliche Abläufe, Energieträger und -verbräuche, Beleuchtungs-, Klima- und Wärmeerzeugungsanlagen.
Der abschließende Bericht umfasste 89 Seiten. Er bestätigte der Wiesbadener Volksbank insgesamt einen guten Eindruck bezüglich des Einsatzes energieeffizienter Technologien, zeigte gleichzeitig aber auch Einsparmöglichkeiten für alle Filialen auf.
„Für uns war wichtig zu sehen, wo sich unsere Bemühungen bereits ausgezahlt haben“, sagt Bernd Amthor, Leiter der Betriebsorganisation bei der Wiesbadener Volksbank, „aber auch zu erkennen, wie wir weiter dazu beitragen können, unsere Umwelt zu schonen.“
Die Untersuchung hat auch einen rechtlichen Hintergrund: Das deutsche Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) fallen, zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Kontrolliert wird die Einhaltung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die ESWE Versorgungs AG als Wiesbadener Energiedienstleister steht nicht nur für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung, sondern engagiert sich auch aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Zusammenhang wurde bereits 2014 ein eigenes Energiemanagementsystem beauftragt und eine neue Personalstelle geschaffen. Seitdem führen zertifizierte Mitarbeiter als besonderes Dienstleistungsangebot Energieaudits für Unternehmen durch. Diese beinhalten standardmäßig sowohl eine Analyse des Energieverbrauchs als auch eine Potenzialanalyse. Mögliche Potenziale werden erkannt und es können entsprechende Verbrauchsminderungen umgesetzt werden.
Gemäß Energiedienstleistungsgesetz müssen die Untersuchungen alle vier Jahre durchgeführt werden.