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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

ESWE Hydraulischer ABGLEICH

Heizkostenoptimierung mittels hydraulischem Abgleich

Der Hydraulische Abgleich dient dazu, die richtige Wassermenge zur geforderten Zeit, bei jeder Gesamtlast, an jedem Ort ohne Geräusche am Verbraucher, mit geringer Pumpleistung und hoher Effizienz, mit gleichen Raumtemperaturen in gleich gewidmeten Räumen zu optimieren.

Der hydraulische Abgleich ist seit dem 1. Oktober 2022 für folgende Wohngebäude Pflicht:
 

  • Bis zum 30. September 2023: in Gebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten

 

  • Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten

 

Es gibt je nach Immobilie die Möglichkeit, Fördermittel beim BAFA zu akquirieren. Sprechen Sie uns dazu am besten direkt an.

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