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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

Verbrauchs- oder bedarfsorientiert?

 
ESWE Versorgung bietet Ihnen zwei Arten von Energieausweisen. Sie möchten wissen, welche Qualitäten Ihr eigenes Gebäude hat und wie der Energieverbrauch Ihrer Wohnung oder Hauses aussieht? ESWE Versorgung stellt Ihnen gerne einen Energieausweis aus. In dem mehrseitigen Dokument sind alle energiebezogenen Daten für das gesamte Gebäude erfasst. Mit einer Gültigkeit von zehn Jahren. Sie können Ihren jeweiligen Energieausweis online über unser Antragsformular, das in unserem Link-Bereich für Sie bereit steht, bestellen.

Da Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern oft nur wenig über deren Energiebedarf wissen, hat die Bundesregierung im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) den sogenannten Energieausweis für Gebäude eingeführt. Dieser Ausweis informiert objektiv über den Energieverbrauch eines Gebäudes und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Er ermöglicht es, den Energiebedarf unterschiedlicher Gebäude zu vergleichen und schafft somit bessere Markttransparenz im Gebäudebereich.
 
Auf Ihren Bedarf abgestimmt.
  • Verbrauchsorientierter Energieausweis
    Berechnung aus den Verbrauchsabrechnungen von drei Jahren und der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes inklusive leer stehender Wohnungen. Der daraus berechnete Wert wird auf durchschnittliche Witterungsverhältnisse hochgerechnet. In den so ermittelten Kennwerten kann bei kleineren Gebäuden das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner einfließen.

  • Bedarfsorientierter Energieausweis
    Berechnung der Energiekennwerte auf Grundlage der Abmessungen und der Qualität der Bauteile, der Heizungsanlage sowie der Art der Warmwasserbereitung.
 
Wer braucht einen Energieausweis?
  • Für Neubauten ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend.

  • Bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Wohngebäuden besteht die Pflicht, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.

  • Seit Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.

  • Bei Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) besteht eine Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Ausgenommen von der Wahlfreiheit sind unsanierte, kleine Wohngebäude bis zu einer Größe von vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977. Hier besteht die Verpflichtung, einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen.

Downloadbereich

Sie möchten mehr über den Energieausweis erfahren? ESWE hat Ihnen in einer Broschüre alle wichtigen Informationen kompakt zusammengestellt. Laden Sie sich die Seiten einfach hier herunter. 

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