Werden Sie mit ESWE gemeinsam zum Stromerzeuger
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind in aller Munde und Photovoltaikanlagen haben einen festen Platz im Rahmen der Energiewende eingenommen. Gerade mit steigenden Energiepreisen macht es wirtschaftlich immer mehr Sinn, sich mit einer Photovoltaikanlage – sofern noch nicht geschehen – zu beschäftigen.
Dabei bietet insbesondere eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher viele Vorteile. Denn damit können Sie Ihren eigenen Solarstrom selbst nutzen, wenn die Sonne nicht scheint und verringern die aus dem Netz bezogene Strommenge. So werden Sie unabhängiger von Strompreissteigerungen und arbeiten wesentlich wirtschaftlicher.
Die ideale Größe der Photovoltaik-Anlage und des Speichers hängt dabei neben Ihrer Dachfläche auch von Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Standort ab.
Bei der Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage sind eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen:
- Dachzustand
- Dachausrichtung
- Dachneigung
- Verschattung
- Beschaffenheit des Verteilerschranks inkl. Stromzähler
- Räumliche Gegebenheiten
- Zukünftige Anschaffungen (Elektroauto, Wärmepumpe, Klimageräte usw.)
Diese werden mit Hilfe von Bildern und einer Checkliste vorab geprüft um darauf aufbauend die Rentabilität Ihrer PV- Anlage zu berechnen.
Die möglichen Modelle
Darüber hinaus bietet die Pachtlösung weitere interessante Vorteile:
** sofern Sie ESWE mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen.
Bei beiden Modellen erhalten Sie natürlich neben den eingesparten Stromkosten zusätzlich eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen.
Ablauf der EEG-Förderung
FAQ - Anlagen ohne EEG-Förderung
1. Wann endet der Anspruch auf die EEG-Förderung?
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre (zuzüglich dem der Inbetriebnahme). Angenommen eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.
2. Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Durch das Ende der Förderung muss der/die Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
3. Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel ja 20 Jahre alten Anlagenkomponenten, beispielsweise PV-Module oder Wechselrichter, zu prüfen, ist es notwendig, einen detaillierten Technik-Check durchführen zu lassen.
4. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren. Hier ist es dann jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Bestandsanlage umgebaut werden muss.
5. Sollte ich einen Heimspeicher installieren?
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger vom Netzbezug machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren.
6. Muss ich bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms Steuer, Abgaben oder Umlagen zahlen?
Während die Stromsteuer oder andere Abgaben und Umlagen nicht zu entrichten sind, müssen Anlagenbetreiber von ausgeförderten Anlagen mit einer Anlagenleistung von mehr als 10 Kilowattpeak (kWp) die reduzierte EEG-Umlage (40% der eigentlichen Umlage: ca. 2,7 ct/kWh) entrichten.
7. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?
Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z.B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie von unseren Mitarbeitern durchführen lassen.
8. Benötige ich ein intelligentes Messsystem?
Diese sind bei der Umstellung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch Pflicht. Bei fortgeführter Volleinspeisung des erzeugten Stroms ist der Einbau optional, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch nicht förderlich.
9. Macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?
Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen.
10. Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, obwohl meine Anlage erst in ein paar Jahren aus der Förderung fällt?
Sie können sich schon jetzt bei uns über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren.