Gas-, Wasser- und Fernwärmestörungen 0800 780-2201
Stromstörung (sw netz) 0800 145-3201
Störung Straßenbeleuchtung Kontakt

Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

Werden Sie mit ESWE gemeinsam zum Stromerzeuger

 

Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind in aller Munde und Photovoltaikanlagen haben einen festen Platz im Rahmen der Energiewende eingenommen. Gerade mit steigenden Energiepreisen macht es wirtschaftlich immer mehr Sinn, sich mit einer Photovoltaikanlage – sofern noch nicht geschehen – zu beschäftigen.

Dabei bietet insbesondere eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher viele Vorteile. Denn damit können Sie Ihren eigenen Solarstrom selbst nutzen, wenn die Sonne nicht scheint und verringern die aus dem Netz bezogene Strommenge. So werden Sie  unabhängiger von Strompreissteigerungen und arbeiten wesentlich wirtschaftlicher.

Die ideale Größe der Photovoltaik-Anlage und des Speichers hängt dabei neben Ihrer Dachfläche auch von Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Standort ab.

Bei der Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage sind eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen:

  • Dachzustand
  • Dachausrichtung
  • Dachneigung
  • Verschattung
  • Beschaffenheit des Verteilerschranks inkl. Stromzähler
  • Räumliche Gegebenheiten
  • Zukünftige Anschaffungen (Elektroauto, Wärmepumpe, Klimageräte usw.)


Diese werden mit Hilfe von Bildern und einer Checkliste vorab geprüft um darauf aufbauend die Rentabilität Ihrer PV- Anlage zu berechnen.

Die möglichen Modelle

ESWE bietet Ihnen die schlüsselfertige Anlage nicht nur zum Kauf an. Sie können die Anlage auch gerne bequem von ESWE pachten. Bei der Pachtlösung müssen Sie nicht einmal selbst Geld in die Hand nehmen. ESWE investiert in die Photovoltaik-Anlage und Sie zahlen eine bequeme monatliche Rate, wie Sie es vielleicht schon aus anderen Bereichen kennen.

Darüber hinaus bietet die Pachtlösung weitere interessante Vorteile:  

Bestandteile
Pachtlösung
Kaufvertrag
Montage und Lieferung einer schlüsselfertigen PV-Anlage (optional inkl. Speicher)
Anmeldung beim Netzbetreiber**
Finanzierung der Anlage
Wartung der Anlage*
Fernüberwachung der Anlage*
* sofern Sie dies vertraglich mit uns im Rahmen der Betriebsführung absichern möchten.
** sofern Sie ESWE mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen.


Bei beiden Modellen erhalten Sie natürlich neben den eingesparten Stromkosten zusätzlich eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen.

Ablauf der EEG-Förderung

Die Einspeisevergütung läuft aus – was passiert nach 20 Jahren Einspeisung mit der vorhandenen PV-Anlage? Wir haben Ihnen einige Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammengestellt.

FAQ - Anlagen ohne EEG-Förderung

1. Wann endet der Anspruch auf die EEG-Förderung?
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre (zuzüglich dem der Inbetriebnahme). Angenommen eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.

2. Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Durch das Ende der Förderung muss der/die Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.

3. Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel ja 20 Jahre alten Anlagenkomponenten, beispielsweise PV-Module oder Wechselrichter, zu prüfen, ist es notwendig, einen detaillierten Technik-Check durchführen zu lassen.

4. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren. Hier ist es dann jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Bestandsanlage umgebaut werden muss.

5. Sollte ich einen Heimspeicher installieren?
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger vom Netzbezug machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren.

6. Muss ich bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms Steuer, Abgaben oder Umlagen zahlen?
Während die Stromsteuer oder andere Abgaben und Umlagen nicht zu entrichten sind, müssen Anlagenbetreiber von ausgeförderten Anlagen mit einer Anlagenleistung von mehr als 10 Kilowattpeak (kWp) die reduzierte EEG-Umlage (40% der eigentlichen Umlage: ca. 2,7 ct/kWh) entrichten.

7. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?
Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z.B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie von unseren Mitarbeitern durchführen lassen.

8. Benötige ich ein intelligentes Messsystem?
Diese sind bei der Umstellung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch Pflicht. Bei fortgeführter Volleinspeisung des erzeugten Stroms ist der Einbau optional, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch nicht förderlich.

9. Macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?
Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen.

10. Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, obwohl meine Anlage erst in ein paar Jahren aus der Förderung fällt?
Sie können sich schon jetzt bei uns über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren.
 

Downloadbereich

Alle Informationen haben wir für Sie in unserer Broschüre zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner

Rene Macke
Rene Macke
ESWE Energie CENTER
Fon  0611 780-2275
Fax  0611 780-2352
Mail senden
ESWE Versorgung ist Preisfavorit
ESWE hat die Nase vorn
ESWE ist TOP-Lokalversorger
ESWE begeistert mit Servicequalität
TÜV Süd zertifiziert Zufriedenheit von ESWE-Kunden
ESWE unterstützt Naturschutz-Projekte von Naturefund
ESWE Energiemix - atomstromfrei seit 2007