ESWE Komfort STROM für Gewerbe

Ihre Vorteile
- Kombination aus niedrigem Grund- und günstigem Arbeitspreis
- Kurze Vertragslaufzeiten
Unser Service
- Jährliche Zählerablesung
- Verbrauchsorientierte Abschlagszahlungen
- Jahresverbrauchsabrechnung
- Beratung durch Gewerbekundenbetreuer telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
- Stromausfallschutz
- Kostenfreie Nutzung des Kundenportals
Laufzeiten
- Vertragslaufzeit: 2 Wochen
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
ESWE Komfort STROM für Gewerbe
gültig ab 01.01.2020
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom für Neukunden
gültig bis 30.04.2022
Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom für Neukunden
gültig ab 01.05.2022
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grund- und Ersatzversorgung für Kleingewerbe
Die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu finden Sie im „Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung Strom für Neukunden“ unter dem Menüpunkt "Downloads" am Ende dieser Seite.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung
