Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuersenkung 2020
Zur Bekämpfung der Pandemie-Auswirkungen hat die Bundesregierung eine zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von 19 % auf 16 % beschlossen. ESWE Versorgung wird die Senkung vollständig an seine Kundinnen und Kunden weitergeben.

In welchem Umfang wird die Mehrwertsteuer gesenkt?
Die Bundesregierung hat im Rahmen seines Konjunkturprogramms eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von aktuell 19% auf 16% beschlossen. Die Senkung gilt für den Zeitraum vom 1. Juli - 31. Dezember 2020.
Ab 1. Januar 2021 gilt nach heutiger Planung wieder der reguläre Satz von 19% Mehrwertsteuer.
Welche Kunden profitieren von der Senkung?
ESWE Versorgung wird die Senkung in voller Höhe an alle Kundinnen und Kunden weitergeben. Dies betrifft sowohl Laufzeitprodukte wie Strom- oder Gasverträge als auch Einzelprodukte wie bspw. Smart Home, Energiedienstleistungen oder auch die Produkte aus dem ESWE Online SHOP.
Ändert sich meine Jahresverbrauchsabrechnung?
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihr Verbrauch mit dem zwischen Ihnen und uns vereinbarten Nettopreis verrechnet. Auf den Nettorechnungsbetrag wird dann die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Für den Zeitraum vom 1. Juli - 31. Dezember 2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz von 16%. In den anderen Zeiträumen der reguläre Satz von 19% Mehrwertsteuer.
Muss ich als Kunde aktiv werden und meinen Zählerstand ablesen und ESWE mitteilen?
Nein, eine Mitteilung der Zählerstände ist nicht notwendig. In unserem Abrechnungssystem findet automatisch eine Abgrenzung Ihres Verbrauchs zum 30.06.2020 und erneut zum 31.12.2020 statt.
Muss ich meinen Abschlag anpassen?
Bei Kunden, deren Abschlagsplan bis 30.06.2020 erstellt wurde, läuft dieser unverändert weiter. Bei Jahresverbrauchsabrechnungen, die im Zeitraum vom 1. Juli - 31. Dezember 2020 erstellt werden, wird der neue Abschlag in Abhängigkeit der für den jeweiligen Monat gültigen Mehrwertsteuer erstellt und einzeln ausgewiesen.