Befundprüfung
Sollten Sie der Auffassung sein, dass das bei Ihnen installierte Messgerät den Energie- bzw. den Wasserverbrauch nicht korrekt erfasst, haben Sie das Recht auf eine Befundprüfung. Sie gibt Aufschluss über einen möglichen Defekt des Messgerätes.
Sind die von der Messeinrichtung erfassten Messwerte laut Befundprüfung korrekt (die Messwerte liegen innerhalb der gesetzlich festgelegten Verkehrsfehlergrenzen), gehen die mit der Prüfung verbundenen Kosten zu Ihren Lasten. Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) erhoben. Darüber hinaus fallen Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung an.
Ergibt die Nachprüfung, dass die Messeinrichtung fehlerhaft ist und nicht weiterverwendet werden darf, so tragen wir die Kosten und geben die Information an den Lieferanten weiter mit dem Hinweis, die Verbrauchsabrechnung zu korrigieren.
Im Downloadbereich stellen wir Ihnen die Dokumente sowie die Preisinformationen zum Antrag einer Befundprüfung zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Antrag.
Den Antrag und die Preise für die Befundprüfung eines Stromzählers finden Sie auf der Seite des Netzbetreibers sw netz.