ESWE Wärme STROM NSP

Tarife in zwei Zeitzonen
- Hochtarifzeit (HT): täglich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Niedertarifzeit (NT): täglich von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Unser Service
- Jährliche Zählerablesung
- Geringe monatliche Abschlagszahlungen
- Detaillierte Jahresendabrechnung
- Vielfältige Beratungsservices im ESWE Energie CENTER - von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
- Stromausfallschutz
ESWE Wärme STROM NSP
NT-Arbeitspreise für elektrische Nachtspeicherheizungen
Der NT-Arbeitspreis ist abhängig von der NT-Ladezeit.
Cent je kWh
Cent je kWh
Bei NSP-Altanlagen (Installation vor 2001) kann während den NT-Freigabezeiten der Haushalts-Stromverbrauch gemeinsam mit der Nachtspeicherheizung mittels Doppeltarifzähler gemessen werden. Bei neuen NSP-Anlagen wird der NT-Stromverbrauch grundsätzlich getrennt gemessen.
ESWE Wärme STROM NSP
HT-Arbeits- und Grundpreise
Der HT-Arbeitspreis und der Grundpreis sind abhängig vom Stromliefervertrag.
Euro pro Monat
Cent je kWh
Cent je kWh
* Beim Stromliefervertrag ESWE Wärme STROM Basic erfolgt die HT-Messung über einen eigenen Zähler.
Entlastung durch Energiepreisbremsen
Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Strompreisbremsen zu. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.
Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Zusatzinformationen
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grundversorgung
Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Haushalte“.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung
