ESWE Ersatzversorgung STROM
Hier finden Sie Informationen zu unserem Ersatzversorgungstarif Strom für Haushalte.
Preise für die Ersatzversorgung Strom
Aktuelles und historische Preisblätter für die Ersatzversorgung Strom
- ab 01. November 2025
- ab 01. Oktober 2025
- ab 01. März 2025
- ab 01. Februar 2025
- ab 01. Januar 2025
- ab 01. März 2024
- ab 01. Januar 2024
- ab 01. Juli 2023
- ab 01. Februar 2023
- ab 15. Dezember 2022
- ab 01. November 2022
- ab 15. Oktober 2022
- ab 01. Oktober 2022
- ab 15. September 2022
- ab 01. September 2022
- ab 15. August 2022
Zusatzinformationen
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grundversorgung
Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Haushalte“.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung




