Löschwassernachweis
Die Bereitstellung des Grundschutzes ist hoheitliche Aufgabe einer Kommune/einer Stadt. In der Regel erfolgt die Bereitstellung durch das Trinkwassernetz.
Als Betreiber des Wiesbadener Trinkwassernetzes kann die ESWE Versorgungs AG Angaben zur Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes tätigen.
Im Zuge von Bauvorhaben werden seitens der genehmigenden Stellen Löschwassernachweise für den Grundschutz eines Grundstücks gefordert. Das DVGW Arbeitsblatt W 405 regelt die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Darunter fällt auch welcher Volumenstrom an der jeweiligen Örtlichkeit zur Verfügung stehen soll.
Grundsätzlich muss die Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes unter Berücksichtigung der ortstypischen Bebauung durch die ESWE Versorgungs AG geprüft werden.
Bitte schicken Sie dafür Ihre Anfrage mit Angaben zum Bauvorhaben an die E-Mail-Adresse
loeschwasseranfrage(at)eswe.com
Bei Bedarf geben wir Ihnen auch gerne Auskunft über den anstehenden Ruhedruck.
Als Betreiber des Wiesbadener Trinkwassernetzes kann die ESWE Versorgungs AG Angaben zur Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes tätigen.
Im Zuge von Bauvorhaben werden seitens der genehmigenden Stellen Löschwassernachweise für den Grundschutz eines Grundstücks gefordert. Das DVGW Arbeitsblatt W 405 regelt die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Darunter fällt auch welcher Volumenstrom an der jeweiligen Örtlichkeit zur Verfügung stehen soll.
Grundsätzlich muss die Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes unter Berücksichtigung der ortstypischen Bebauung durch die ESWE Versorgungs AG geprüft werden.
Bitte schicken Sie dafür Ihre Anfrage mit Angaben zum Bauvorhaben an die E-Mail-Adresse
loeschwasseranfrage(at)eswe.com
Bei Bedarf geben wir Ihnen auch gerne Auskunft über den anstehenden Ruhedruck.