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ESWE Komfort GAS / ESWE Basis HEIZGAS

Der Tarif für Kunden in Wiesbaden, Taunusstein, Walluf und Schlangenbad, die Erdgas gezielt für einen Teil ihrer Energieversorgung einsetzen möchten

Für alle Kunden, die mit Erdgas hauptsächlich heizen möchten, bietet ESWE den Tarif ESWE Komfort GAS/ESWE Basis HEIZGAS an. Der Vorteil für Sie: Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.

Ihre Vorteile

  • Geringer Grundpreis
  • Kurze Vertragslaufzeiten

Produktmerkmale

  • Grundversorgungstarif Heizen
  • Laufzeit zwei Wochen
  • ab 60.001 kWh/Jahr entfällt der Grundpreis
ESWE Komfort GAS
ESWE Basis HEIZGAS
Arbeitspreis
bis 31.12.2025 in ct/kWh
Arbeitspreis
ab 01.01.2026 in ct/kWh
Veränderung
in ct/kWh
nettobruttonettobruttonettobrutto
bis 5.306 kWh/Jahr
13,01
15,48
10,58
12,59
-2,43
-2,89
von 5.307 bis 17.647 kWh/Jahr
11,54
13,73
10,58
12,59
-0,96
-1,14
von 17.648 bis 60.000 kWh/Jahr
11,20
13,33
10,24
12,19
-0,96
-1,14
ab 60.001 kWh/Jahr
11,50
13,69
10,54
12,54
-0,96
-1,15
ESWE Komfort GAS
ESWE Basis HEIZGAS
Grundpreis
bis 31.12.2025 in €/Monat
Grundpreis
ab 01.01.2026 in €/Monat
Veränderung
in €/Monat
nettobruttonettobruttonettobrutto
bis 5.306 kWh/Jahr
3,50
4,17
12,25
14,58
+8,75
+10,41
von 5.307 bis 17.647 kWh/Jahr
10,00
11,90
12,25
14,58
+2,25
+2,68
von 17.648 bis 60.000 kWh/Jahr
15,00
17,85
17,25
20,53
+2,25
+2,68
ab 60.001 kWh/Jahr
entfällt
entfällt
-

Steuern und Konzessionsabgabe

Die Netto-Arbeitspreise enthalten:
 

  • Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh

  • Gasspeicherumlage: 0,289 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit Standardlastprofil: 0,00 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit registrierender Leistungsmessung: 0,00 ct/kWh

  • Preis für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) für das Jahr 2025: 0,998 ct/kWh

  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabeverordnung genannten Satzes vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde berechnet und beträgt bei:
ESWE Basis GAS
0,77 ct/kWh
ESWE Komfort GAS
0,33 ct/kWh
ESWE Economy GAS+
ESWE Online GAS
0,03 ct/kWh

Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen. Hier wird normalerweise die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet.

Erläuterungen

Vertragsgrundlagen und allgemeine Preise

Vertragsgrundlagen für das Sonderabkommen ESWE Economy GAS+ und ESWE Online GAS sind die dazugehörigen Vertragsbedingungen. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ mit den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Vertragsgrundlage der Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS und ESWE Basis HEIZGAS sowie ESWE Komfort GAS sind ausschließlich die GasGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Allgemeinen Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgungstarife.

Preis für eine zusätzliche Messeinrichtung

Durch den Grundpreis ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung abgedeckt. Für jede weitere Messeinrichtung werden brutto 2,44 Euro pro Monat (netto 2,05 Euro pro Monat) zusätzlich berechnet.

Ersatzversorgung

Die Preise von ESWE Basis GAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Kochgas und/oder Warmwasserbereitung sowie für Gewerbekunden, die Erdgas zu Produktionszwecken einsetzen (Verbrauchsaufteilung nach Kalendertagen).

Die Preise von ESWE Basis HEIZGAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Heizgaskunden, unabhängig von der Bedarfsart (Verbrauchsaufteilung nach Heizgradtagen).

Für Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung Erdgas ab 3. Dezember 2021 gelten gesonderte Konditionen. Details dazu finden Sie im „Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas für Neukunden ab 3. Dezember 2021“ unter dem Menüpunkt "Downloads" am Ende dieser Seite.

Für Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung Erdgas im Bereich der registrierenden Leistungsmessung gelten ab 1. Dezember 2021 gesonderte Konditionen. Details dazu finden Sie im „Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas für Neukunden RLM“ unter dem Menüpunkt „Downloads“ am Ende dieser Seite.

Thermische Abrechnung/Brennwert

Der mit dem geeichten Gaszähler in Kubikmetern (m³) ermittelte Verbrauch wird mit den in der Rechnung ausgewiesenen Faktoren Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert und damit die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Kilowattstunde bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung.

Mit dem Brennwert wird der Energiegehalt des Erdgases je Kubikmeter und mit der Z-Zahl der von Druck und Temperatur abhängige Zustand des Erdgases berücksichtigt. Die Berechnungsfaktoren berücksichtigen die kundenindividuellen Bedingungen der Beschaffenheit des Erdgases an der Verbrauchsstelle. Das verwendete Verfahren entspricht den Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblatt G 685.

Eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an Kilowattstunden im Vergleich zu Strom benötigt wird.

Verbrauchsaufteilung bei Preisänderungen

Ändert sich der Gaspreis, so wird die Abgrenzung der Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die Verbrauchsaufteilung bei Tarif ESWE Basis GAS erfolgt tagesanteilig. Bei unseren Tarifen ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ teilen wir – unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen – den Verbrauch mit einem genormten Verfahren nach Heizgradtagen auf. Die Grundpreise ordnen wir generell tagesanteilig zu.

Wenn Sie uns Ihren am Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dann wird dieser bei der Abgrenzung von uns berücksichtigt.

Vorschriften zur Erdgasnutzung

Hinweis gemäß § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Ihre Beratung im EEC

ESWE Energie CENTERKirchgasse 5465183 Wiesbaden
  • Mo-Fr
    10-18 Uhr
  • Sa
    9-16 Uhr
Fon: 0800 780-2200Fax: 0611 780-2352
ESWE Energie CENTER Tsst.Ladenzeile Rathaus TaunussteinAarstraße 146a65232 Taunusstein
  • Mo
    7:30-16:30 Uhr
  • Mi
    10-18 Uhr
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