Netzzugang zum Gasverteilnetz
Der Netzzugang zum Gasverteilnetz der ESWE Versorgungs AG (ESWE) basiert auf dem am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), auf den am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnungen „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNEV) und der „Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNZV) sowie auf der Kooperationsvereinbarung III (KoV III) vom 29. Juli 2008 zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß KoV III sind in den Netzentgelten für das Gasverteilnetz der ESWE die auf den Transportkunden entfallenden Netzentgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netze der Open Grid Europe GmbH und der Gas-Union Transport GmbH & Co. KG durch Kostenwälzung mit berücksichtigt.
Für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß KoV III sind in den Netzentgelten für das Gasverteilnetz der ESWE die auf den Transportkunden entfallenden Netzentgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netze der Open Grid Europe GmbH und der Gas-Union Transport GmbH & Co. KG durch Kostenwälzung mit berücksichtigt.