Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2021 in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen verabschiedet, um die Wechselprozesse in der Energieversorgung einfacher und schneller zu gestalten. Dies stellt sowohl Sie als Verbraucher als auch ESWE Versorgung vor neue Herausforderungen.
Worum geht es?
Ab dem 6. Juni 2025 können An- und Abmeldungen von Stromzählern nur noch für die Zukunft vorgenommen werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist dann nicht mehr möglich!
Was bedeutet das für Sie?
Wie kann ich An- und/oder Abmeldungen durchführen?
Kommunizieren Sie Anmeldungen gerne über unseren Tarifrechner hier auf unserer Homepage. Abmeldungen und Meldungen Ihres Zählerstandes können Sie über unser Kundenportal vornehmen.
Sofern Ihnen der tagesaktuelle Stromzählerstand nicht vorliegt, reichen Sie ihn bitte in einer zweiten Mitteilung an uns nach.
Die An- oder Abmeldung kann auf Basis Ihrer Zählernummer erfolgen. Noch besser ist es, wenn Sie uns Ihre sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (Marktlokations-ID) mitteilen. Mit dieser ID kann der Wechsel noch schneller erfolgen.
Was ist die Marktlokations-ID und warum ist diese wichtig?
Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige, eindeutige Nummer, die jede Verbrauchsstelle kennzeichnet. Sie spielt eine entscheidende Rolle für einen transparenten und effizienten Informationsaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Verbrauchern. Dank der Marktlokations-ID können Fehler und Verwechslungen vermieden werden.
Wo finden Sie die Marktlokations-ID?
Die Marktlokations-ID ist auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt. Alternativ können Sie diese auch digital im Kundenportal einsehen.