ESWE Wärme SERVICE
Nachhaltige Wärme für die Zukunft
Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Ab 2025 dürfen Öl- und Gasheizungen in Neubauten oder bei Sanierungen nur noch genutzt werden, wenn mindestens 65 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Bereits heute sind umweltfreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe die beste Wahl für eine zukunftssichere und energieeffiziente Wärmeversorgung.
Mit dem ESWE Wärme SERVICE bieten wir Ihrem Unternehmen ein umfassendes Rundum-Sorglos-Paket, das den Umstieg auf eine nachhaltige Heizlösung einfach und kosteneffizient gestaltet. Unsere modernen Wärmepumpensysteme nutzen die Umweltenergie, um Ihre Gebäude effizient zu heizen - und dass bei deutlich geringeren Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen.
Unser Expertenteam begleitet Sie von der ersten Beratung über die Planung bis hin zur Installation und Wartung Ihrer Wärmepumpe. So stellen wir sicher, dass Sie stets die optimale Lösung für Ihre individuellen Anforderungen und Betriebsbedingungen erhalten. Unerwartete Kosten oder mangelhafte Handwerksleistungen gehören der Vergangenheit an.
Setzen Sie auf eine Wärmepumpe und profitieren Sie von niedrigen Energiekosten, einer Reduktion des CO2-Ausstoßes und dem verlässlichen ESWE Wärme SERVICE. So investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Unser Komplettpaket - Ihre Vorteile:
- Individuelle Beratung und 10 Jahre Sicherheit bei Wärmepumpenangeboten.
- Kontinuierliche Anlagenüberwachung für steigende Energieeffizienz.
- Zuverlässiger Service mit frühzeitiger Fehlererkennung und 24/7-Störungsannahme.
- Optimierte Heizungsanlage verbessert den Energieausweis.
- Modernes Technikkonzept dank herstellerunabhängiger Fachkompetenz.
- Planungssicherheit und keine Investitionskosten durch attraktive Preismodelle.
- Nachhaltige, umweltschonende Wärmeversorgung.
FAQ zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
CO2-Kostenteilungsgesetz
- Seit Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Darin enthalten ist eine CO2-Abgabe, die auf fossile Energieträger wie zum Beispiel Öl und Erdgas fällig ist.
- Zum 01.01.2023 wird ein Zehn-Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Umlage für alle Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung (Wohn- und Geschäftsräume) neu regelt. Die bisher nur für Mieter geltende CO2-Abgabe wird damit auf die Vermieter teilweise übertragen, sodass für die Mieter eine Kostenentlastung entstehen soll.
- Das 10-Stufen Modell regelt, wie viel CO2-Umlage jeweils vom Mieter und Vermieter gezahlt werden muss. Relevant für die Kostenverteilung ist, wie emissionsarm das Gebäude ist.
- Je mehr Emissionen durch nicht ausreichend modernisierte Gebäude anfallen, umso höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Wenn dieser jedoch das Gebäude sanieren lässt, um somit die Emissionen zu reduzieren, erhöht sich der CO2 Kostenanteil des Mieters.
- Die Stufenverteilung ist nachfolgend grafisch dargestellt:
Ausnahmen
- Wenn Gebäude nur teilweise vermietet werden oder reine Geschäfts- und Büroräumlichkeiten haben, also Nichtwohngebäude sind, müssen die Kosten je zur Hälfte vom Mieter und Vermieter getragen werden.
- Durch die ab dem Jahr 2024 wieder schrittweise Anhebung des CO2 Kostenanteils, wird die Kostenbelastung für Vermieter und Mieter in den kommenden Jahren entsprechend höher und somit immer relevanter bei den Nebenkosten, sowie der Wahl des Wohnraums.
- Möglichkeiten diese Kosten zu reduzieren oder sogar gänzlich einzusparen sind, neben der Sanierung durch den Eigentümer, auch der Umstieg der Wärmetechnik auf zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletkessel.
- Sollten Sie Interesse an einer fundierten und kompetenten Beratung haben, kontaktieren Sie gerne unsere Kundenbetreuer.
Fördermöglichkeiten
Förderfähige Maßnahmen
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bietet verschiedene Förderprogramme für energetische Sanierungen. Auch Kunden des ESWE Wärme SERVICE können diese nutzen, sofern eine der folgenden förderfähigen Einzelmaßnahmen umgesetzt wird:
- Erneuerbare Energien für Heizungen (Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermieanlagen) bis zu 30%
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz bis zu 30%
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich inkl. Austausch der Heizungspumpen, Maßnahmen zur Absenkung der RL-Temperatur, Dämmung von Rohrleitungen) bis zu 15%
ESWE Förder SERVICE
Für Kunden, die den ESWE Wärme SERVICE nutzen und eine Bundesförderung in Anspruch nehmen können, bietet ESWE Versorgung folgenden Service an:
- Beratung des Kunden bezüglich der Einzelmaßnahmen
- Beantragung der Förderung (Bearbeitungszeit bei dem BAFA: Minimum 4-8 Wochen)*
- Einberechnung der vollen Förderhöhe in die Contracting-Rate
*Wichtiger Hinweis:
Eine Zuschussförderung nach BEG EM wird befristet zugesagt, die Dauer der Befristung beträgt nach Zugang der Förderzusage grundsätzlich 24 Monate. Sanierungsmaßnahmen dürfen erst nach Bewilligung erfolgen, Planungs- und Beratungsleistungen lösen keinen förderschädlichen Vorhabenbeginn aus und dürfen ausdrücklich vor Antragstellung erfolgen.
Wärmeerzeuger
Wärmepumpe
Vorteile
Verbilligte Wärmepumpenstromtarife, niedrige Betriebskosten bei effizientem Einsatz, hohe Fördermittel bei Umstellung von Öl und Gas verfügbar
Nachteile
Wirtschaftlichkeit abhängig von Leistungszahl und Strompreis, falscher oder ungeeigneter Standort kann Kostenvorteile zunichtemachen
ESWE Angebot
Verkauf
Anlagenpachtmodell*
Preisregelung
Monatliche Pachtrate
Leistungsumfang
Planung, Investition, Betrieb & Instandhaltung, Wartung & Störungsbeseitigung, Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
*Anlagenpachtmodell
ESWE übernimmt im Rahmen des Anlagenpachtmodells Planung, Installation, Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlage. Der Energieeinkauf erfolgt durch den Kunden.
Brennwertgerät Erdgas
Vorteile
Verbrennt umweltfreundlicher als Öl, geringerer CO2 Ausstoß gegenüber Öl
Nachteile
Abhängigkeit vom Rohstoffpreis, im Neubau nur in Kombination mit erneuerbaren Energien zulässig (GEG), ab 2024 Einbauverbot in Deutschland geplant
ESWE Angebot
Verkauf
Anlagenpachtmodell*
Preisregelung
Monatliche Pachtrate
Leistungsumfang
Planung, Investition, Betrieb & Instandhaltung, Wartung & Störungsbeseitigung
*Anlagenpachtmodell
ESWE übernimmt im Rahmen des Anlagenpachtmodells Planung, Installation, Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlage. Der Brennstoffeinkauf, die Abrechnung mit dem Netzbetreiber und die Abrechnung mit Mietern erfolgt durch den Kunden.
Hydraulischer Abgleich
Hydraulischer Abgleich
Der Hydraulische Abgleich dient dazu die richtige Wassermenge zur geforderten Zeit bei jeder Gesamtlast an jedem Ort ohne Geräusche am Verbraucher, mit geringer Pumpenleistung und hoher Effizienz, mit gleichen Raumtemperaturen in gleich gewidmeten Räumen zu optimieren.
Der hydraulische Abgleich ist seit dem 1. Oktober 2022 für folgende Wohngebäude Pflicht:
- Bis zum 30. September 2023: in Gebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
- Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten
Es gibt je nach Immobilie die Möglichkeit Fördermittel beim BAFA zu akquirieren. Sprechen Sie uns dazu am besten direkt an.
Hier können Sie zudem einmal schnell in 2 Minuten die Kosten kalkulieren, die auf Sie zukommen.

