ESWE Lade STROM aktiv
Für Gewerbe in Wiesbaden, die ihr Elektrofahrzeug besonders günstig laden wollen.
ESWE Lade STROM aktiv ist ideal für alle Besitzer eines E-Fahrzeuges die ihre Stromkosten selbst in die Hand nehmen wollen. Denn bei diesem Naturstrom-Tarif profitieren Sie nachts, am Wochenende und an Feiertagen von besonders günstigen Sparpreisen. Dabei wird ihr kompletter Gewerbebetrieb – dank eines neu installierten Doppeltarifzählers – komplett auf ESWE Lade STROM aktiv umgestellt und Sie profitieren von den Vergünstigungen dieses Sondertarifs auch bei allen anderen Stromanwendungen.
Ihre Vorteile
- Naturstrom aus regenerativen Quellen
- Äußerst günstiger Sparpreis in den attraktiven Sparzeiten für alle Stromanwendungen
- Niedriger Grundpreis
- Kostenlose Installation eines Doppeltarifzählers
- Kurze Vertragslaufzeiten
Unser Service
- Jährliche Zählerablesung
- Verbrauchsorientierte Abschlagszahlungen
- Jahresverbrauchsabrechnung
- Beratung durch Gewerbekundenbetreuer telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
- Stromausfallschutz
- Kostenfreie Nutzung des Kundenportals
Laufzeiten
- Vertragslaufzeit: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
ESWE Lade STROM aktiv für Gewerbe | ||
|---|---|---|
| netto | brutto | |
Sparpreis (NT) in ct/kWh
| 25,49 | 30,33 |
Hochpreis (HT) in ct/kWh
| 31,41 | 37,38 |
ESWE Lade STROM aktiv für Gewerbe (kME/mME)* | Grundpreis in €/Monat | |
|---|---|---|
| netto | brutto | |
13,97 | 16,62 | |
*kME = konventionelle Messeinrichtung; mME = moderne Messeinrichtung
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grundversorgung für Kleingewerbe
Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Gewerbe“.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh
Vertragsgrundlage der Strombelieferung
Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.
Laufzeiten
Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG
Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung

Grundpreise bei Vorliegen eines intelligenten Messsystems (iMSys)
Zusatzkosten bei intelligenten Messsystemen
Der Grundpreis des Tarifes beinhaltet die Messentgelte für ein konventionelles Messgerät (kME) bzw. eine moderne Messeinrichtung (mME). Sollte an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem (iMSys) vom grundzuständigen Messstellenbetreiber verbaut werden oder bereits eingebaut sein, ändern sich die Messentgelte gemäß der folgenden Übersicht und damit einhergehend auch der Grundpreis Ihres Tarifs.



