ESWE Economy GAS+
Unser aktualisiertes Sonderabkommen mit zwölfmonatiger Laufzeit für preisbewusste Heizgaskunden im ESWE Versorgungsgebiet.

ESWE Economy GAS+ ist, ähnlich wie unser klassisches Economy GAS, ein besonderes Angebot für unsere Heizgaskunden: ein Sonderabkommen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, das sich jeweils bis zum 30. September eines Jahres verlängert, sofern nicht mindestens ein Monat vor Ablauf (Stichtag 31. August) gekündigt wird. Zusätzlich profitieren Sie von einem besonders günstigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde.
Sie bezahlen bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung. Bei Preisänderungen oder bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Ihre Vorteile
- Günstiger Gaspreis
- Kundenfreundliche Vertragsbedingungen
Produktmerkmale
- Sonderabkommen
- Laufzeit 12 Monate
- ab 60.001 kWh/Jahr entfällt der Grundpreis
- Klimaneutrales Erdgas, jährlich zertifiziert durch den TÜV Rheinland
ESWE Economy GAS+
gültig ab 01.01.2020
Steuern und Konzessionsabgabe
- Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh
- Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabeverordnung genannten Satzes vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde berechnet und beträgt bei:
ESWE Economy GAS+
Erläuterungen
Vertragsgrundlagen und allgemeine Preise
Vertragsgrundlagen für das Sonderabkommen ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ sind die dazugehörigen Vertragsbedingungen. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ mit den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.Vertragsgrundlage der Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS und ESWE Basis HEIZGAS sowie ESWE Komfort GAS sind ausschließlich die GasGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Allgemeinen Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgungstarife.
Preis für eine zusätzliche Messeinrichtung
Durch den Grundpreis ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung abgedeckt. Für jede weitere Messeinrichtung werden brutto 2,44 Euro pro Monat (netto 2,05 Euro pro Monat) zusätzlich berechnet.Ersatzversorgung
Die Preise von ESWE Basis GAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Kochgas und/oder Warmwasserbereitung sowie für Gewerbekunden, die Erdgas zu Produktionszwecken einsetzen (Verbrauchsaufteilung nach Kalendertagen).Die Preise von ESWE Basis HEIZGAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Heizgaskunden, unabhängig von der Bedarfsart (Verbrauchsaufteilung nach Heizgradtagen).
Thermische Abrechnung/Brennwert
Der mit dem geeichten Gaszähler in Kubikmetern (m³) ermittelte Verbrauch wird mit den in der Rechnung ausgewiesenen Faktoren Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert und damit die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Kilowattstunde bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung.Mit dem Brennwert wird der Energiegehalt des Erdgases je Kubikmeter und mit der Z-Zahl der von Druck und Temperatur abhängige Zustand des Erdgases berücksichtigt. Die Berechnungsfaktoren berücksichtigen die kundenindividuellen Bedingungen der Beschaffenheit des Erdgases an der Verbrauchsstelle. Das verwendete Verfahren entspricht den Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblatt G 685.
Eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an Kilowattstunden im Vergleich zu Strom benötigt wird.
Verbrauchsaufteilung bei Preisänderungen
Ändert sich der Gaspreis, so wird die Abgrenzung der Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die Verbrauchsaufteilung bei Tarif ESWE Basis GAS erfolgt tagesanteilig. Bei unseren Tarifen ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ teilen wir – unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen – den Verbrauch mit einem genormten Verfahren nach Heizgradtagen auf. Die Grundpreise ordnen wir generell tagesanteilig zu.Wenn Sie uns Ihren am Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dann wird dieser bei der Abgrenzung von uns berücksichtigt.