Verbrauchs- oder bedarfsorientiert?
Mit dem ESWE Energie AUSWEIS ist beides möglich!
Sie möchten wissen, welche Qualitäten Ihr eigenes Gebäude hat und wie der Energieverbrauch Ihrer Wohnung oder Hauses aussieht? Dann ist unser ESWE Energie AUSWEIS die optimale Lösung. In dem mehrseitigen Dokument sind alle energiebezogenen Daten für das gesamte Gebäude erfasst. Mit einer Gültigkeit von zehn Jahren. Sie können Ihren ESWE Energie AUSWEIS online über unser Antragsformular, das in unserem Link-Bereich für Sie bereit steht, bestellen.
Auf Ihren Bedarf abgestimmt.
- Verbrauchsorientierter ESWE Energie AUSWEIS
Berechnung aus den Verbrauchsabrechnungen von drei Jahren und der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes inklusive leer stehender Wohnungen. Der daraus berechnete Wert wird auf durchschnittliche Witterungsverhältnisse hochgerechnet. In den so ermittelten Kennwerten kann bei kleineren Gebäuden das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner einfließen.
Der Verbrauchsorientierte Energieausweis kostet 179 €.
- Bedarfsorientierter ESWE Energie AUSWEIS
Berechnung der Energiekennwerte auf Grundlage der Abmessungen und der Qualität der Bauteile, der Heizungsanlage sowie der Art der Warmwasserbereitung.
Der Bedarfsorientierte Energieausweis kostet 359 €.
Wer braucht einen ESWE Energie AUSWEIS?
Da Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern oft nur wenig über deren Energiebedarf wissen, hat die Bundesregierung im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) den sogenannten Energieausweis für Gebäude eingeführt. Dieser Ausweis informiert objektiv über den Energieverbrauch eines Gebäudes und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Er ermöglicht es, den Energiebedarf unterschiedlicher Gebäude zu vergleichen und schafft somit bessere Markttransparenz im Gebäudebereich.
- Für Neubauten ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend.
- Bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Wohngebäuden besteht die Pflicht, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.
- Seit Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.
- Bei Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) besteht eine Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Ausgenommen von der Wahlfreiheit sind unsanierte, kleine Wohngebäude bis zu einer Größe von vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977. Hier besteht die Verpflichtung, einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen.
