Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 1. Januar 2026
Am 1. Oktober 2022 wurde die sogenannte Gasspeicherumlage nach §35 e EnWG eingeführt, um die Kosten für die staatlich angeordnete Befüllung von Gasspeichern im Rahmen der Energiekrise zu decken.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 21. November 2025 entschieden, dass die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,289 ct/kWh netto zum 1. Januar 2026 abgeschafft wird.
ESWE gibt die Senkung der Gasspeicherumlage von 0,289 ct/kWh netto bzw. 0,344 ct/kWh brutto selbstverständlich an Sie weiter, sodass Sie von einer zusätzlichen Senkung Ihres Arbeitspreises profitieren!
Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern!
Die neuen Arbeitspreise ohne Berücksichtigung der Gasspeicherumlage finden Sie auf unserer Homepage.
Die zum 1. Januar 2026 geltenden Grundpreise ändern sich dadurch nicht.
Marktlage und Energiepreise
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Mieter und Vermieter teilen die Kosten
Zusätzlich zu den aktuell geltenden Energiepreisen werden Mieterinnen und Mieter seit 2021 durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen CO2-Abgaben auf Öl und Gas belastet. Hier sorgt die Bundesregierung nun mit dem neuen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz für eine Entlastung und motiviert Vermieterinnen und Vermieter zu energetischen Sanierungen.
Alle wichtigen Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz erfahren Sie hier!