Zusätzlich zu den aktuell geltenden Energiepreisen werden Mieterinnen und Mieter seit 2021 durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen CO2-Abgaben auf Öl und Gas belastet. Hier sorgt die Bundesregierung nun mit dem neuen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz für eine Entlastung und motiviert Vermieterinnen und Vermieter zu energetischen Sanierungen.
Alle wichtigen Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz erfahren Sie hier!