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Krisenvorsorge Gas

Erdgas ist eine wesentliche Komponente der Energieversorgung in Deutschland. Ein Viertel der Primärenergieversorgung wird durch Erdgas abgedeckt. Es dient hauptsächlich zur Strom- und Wärmeproduktion sowie als Grundstoff für die Industrie und als Kraftstoff für den Verkehrssektor.

Erdgas ist durch sein gut ausgebautes Netz eine sehr sichere und zukunftsträchtige Energiequelle. Dennoch können wir nicht ausschließen, dass es aufgrund Energiepolitischer Faktoren zu Engpässen bei der Gasversorgung kommen kann.

Gerade unter dem Gesichtspunkt eines möglichen EU-Gasembargos von russischem Erdgas oder einem Lieferstopp von Erdgas seitens der russischen Regierung, durch politische Entscheidungen während des Ukraine-Krieges, ist das Szenario einer nationalen Gasmangellage für die kommenden Kälteperioden denkbar.

Hierfür wurden auf EU- und Bundesebene Verordnungen wie auch Gesetze erlassen, um bestmöglich vorbereitet zu sein. Die Systemverantwortung endet allerdings nicht auf Bundesebene, sondern geht bis zu den Netzbetreibern, wie die ESWE Versorgungs AG.

Die Aufgabe der ESWE Versorgungs AG ist die Aufrechterhaltung seines Gasnetzes und die gesicherte Versorgung seiner Kunden (gem. § 16a EnWG). Hierzu zählen unteranderem auch die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um die Versorgung der durch § 53a EnWG geschützten Kundengruppen, wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden, auch im Notfall sicherzustellen.

Anhand der Abbildung ist zu erkennen in welchem rechtlichen Rahmen die Krisenvorsorge Gas geregelt ist (die jeweiligen Gesetze und Verordnungen können Sie durch einen Klick auf die entsprechende Box öffnen):

VO 73/2009VO 994/2010NotfallplanPräventionsplanEnWGEnSiGGasNZVGasNEVGasSV

Erläuterungen Grafik

1 VERORDNUNG (EG) Nr. 73/2009 DES RATES vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
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2
VERORDNUNG (EU) Nr. 994/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates
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3
Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 994/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates
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4
Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 994/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates
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5
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) vom 07.07.2005
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6
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
(Energiesicherungsgesetz 1975, EnSiG) vom 20.12.1974
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7
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
(Gasnetzzugangsverordnung, GasNZV) vom 03.09.2010
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8
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
(Gasnetzentgeltverordnung, GasNEV) vom 25.07.2005
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9
Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise
(Gassicherungsverordnung, GasSV) vom 26.04.1982
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