ESWE Kontrakt CLASSIC
Für Gewerbekunden, die auf ein einfaches Vertragsverhältnis Wert legen.
Großabnehmer brauchen maßgeschneiderte Produkte, die nur durch eine individuelle Beratung und Betreuung auf die unternehmensspezifischen Belange zugeschnitten werden können. Unseren Gewerbekunden steht deshalb ein Expertenteam zur Verfügung, das kompetent alle Fragen rund um die Energieversorgung beantwortet. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh steht das ESWE Sonderabkommen ESWE Kontrakt CLASSIC zur Auswahl. Dieses Sonderabkommen ist für Gewerbekunden geeignet, die unkompliziert ihr Unternehmen mit Strom versorgen lassen möchten und Wert auf kurze Vertragslaufzeiten legen.
Grundsätzlich ist für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh ein eigener Vertrag notwendig. Vertragsgrundlage dieser Sonderabkommen ist ein individueller Stromliefervertrag, den Sie mit der ESWE Versorgungs AG abschließen. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Leistungsinanspruchnahme von mehr als 30 kW bieten wir gesonderte Verträge an. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung für Großabnehmer. Die Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite.
Laufzeiten
- Vertragslaufzeit: 2 Wochen
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
ESWE Kontrakt CLASSIC | bis 31.12.2025 | ab 01.01.2026 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto | |
| Arbeitspreis in ct/kWh | 33,49 | 39,85 | 30,13 | 35,85 | -3,36 | -4,00 |
ESWE Kontrakt CLASSIC (kME/mME)* | bis 31.12.2025 | ab 01.01.2026 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto | |
| Grundpreis in €/Monat | 9,63 | 11,46 | 11,47 | 13,65 | +1,84 | +2,19 |
*kME = konventionelle Messeinrichtung; mME = moderne Messeinrichtung
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh
Vertragsgrundlage der Strombelieferung
Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.
Laufzeiten
Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG
Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung

Grundpreise bei Vorliegen eines intelligenten Messsystems (iMSys)
Zusatzkosten bei intelligenten Messsystemen
Der Grundpreis des Tarifes beinhaltet die Messentgelte für ein konventionelles Messgerät (kME) bzw. eine moderne Messeinrichtung (mME). Sollte an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem (iMSys) vom grundzuständigen Messstellenbetreiber verbaut werden oder bereits eingebaut sein, ändern sich die Messentgelte gemäß der folgenden Übersicht und damit einhergehend auch der Grundpreis Ihres Tarifs.



