ESWE Basis GAS
Der Tarif für Kunden in Wiesbaden, Taunusstein, Walluf und Schlangenbad, die Erdgas gezielt für einen Teil ihrer Energieversorgung einsetzen möchten.

Wenn Sie Erdgas lediglich für die Warmwasserversorgung und zum Kochen benutzen möchten oder es als Gewerbebetrieb zu Produktionszwecken einsetzen, dann ist ESWE Basis GAS der richtige Tarif für Sie.
Produktmerkmale
- Grundversorgungstarif
- Klimaneutrales Erdgas, jährlich zertifiziert durch den TÜV Rheinland
ESWE Basis GAS (Kochgas, Produktionsgas)
Grundpreis pro Monat
Arbeitspreis je kWh
netto
brutto
netto
brutto
bis 3.138 kWh/Jahr
3,50 €
4,17 €
7,13 ct
8,48 ct
ab 3.139 kWh/Jahr
6,90 €
8,21 €
5,83 ct
6,94 ct
gültig ab 01.01.2020
Steuern und Konzessionsabgabe
Die Netto-Arbeitspreise enthalten:
Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird hinzugerechnet.
- Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh
- Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabeverordnung genannten Satzes vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde berechnet und beträgt bei:
ESWE Basis GAS
0,77 ct/kWh
ESWE Komfort GAS
0,33 ct/kWh
ESWE Economy GAS
ESWE Economy GAS+
ESWE Economy GAS+
0,03 ct/kWh
Erläuterungen
Vertragsgrundlagen und allgemeine Preise
Vertragsgrundlagen für das Sonderabkommen ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ sind die dazugehörigen Vertragsbedingungen. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ mit den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.Vertragsgrundlage der Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS und ESWE Basis HEIZGAS sowie ESWE Komfort GAS sind ausschließlich die GasGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Allgemeinen Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgungstarife.
Preis für eine zusätzliche Messeinrichtung
Durch den Grundpreis ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung abgedeckt. Für jede weitere Messeinrichtung werden brutto 2,44 Euro pro Monat (netto 2,05 Euro pro Monat) zusätzlich berechnet.Ersatzversorgung
Die Preise von ESWE Basis GAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Kochgas und/oder Warmwasserbereitung sowie für Gewerbekunden, die Erdgas zu Produktionszwecken einsetzen (Verbrauchsaufteilung nach Kalendertagen).Die Preise von ESWE Basis HEIZGAS gelten auch für die Ersatzversorgung von Heizgaskunden, unabhängig von der Bedarfsart (Verbrauchsaufteilung nach Heizgradtagen).
Thermische Abrechnung/Brennwert
Der mit dem geeichten Gaszähler in Kubikmetern (m³) ermittelte Verbrauch wird mit den in der Rechnung ausgewiesenen Faktoren Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert und damit die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Kilowattstunde bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung.Mit dem Brennwert wird der Energiegehalt des Erdgases je Kubikmeter und mit der Z-Zahl der von Druck und Temperatur abhängige Zustand des Erdgases berücksichtigt. Die Berechnungsfaktoren berücksichtigen die kundenindividuellen Bedingungen der Beschaffenheit des Erdgases an der Verbrauchsstelle. Das verwendete Verfahren entspricht den Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblatt G 685.
Eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an Kilowattstunden im Vergleich zu Strom benötigt wird.
Verbrauchsaufteilung bei Preisänderungen
Ändert sich der Gaspreis, so wird die Abgrenzung der Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die Verbrauchsaufteilung bei Tarif ESWE Basis GAS erfolgt tagesanteilig. Bei unseren Tarifen ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ teilen wir – unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen – den Verbrauch mit einem genormten Verfahren nach Heizgradtagen auf. Die Grundpreise ordnen wir generell tagesanteilig zu.Wenn Sie uns Ihren am Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dann wird dieser bei der Abgrenzung von uns berücksichtigt.