ESWE Aktiv STROM

Ihre Vorteile
- Äußerst günstiger Sparpreis in den attraktiven Sparzeiten
- Niedriger Grundpreis
- Kostenlose Installation eines Doppeltarifzählers
- Kurze Vertragslaufzeiten
Unser Service
- Jährliche Zählerablesung
- Geringe monatliche Abschlagszahlungen
- Detaillierte Jahresendabrechnung
- Vielfältige Beratungsservices im ESWE Energie CENTER – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
- Stromausfallschutz
Laufzeiten
- Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Wochen.
- Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Euro pro Monat
Cent je kWh
Cent je kWh
Sa, So und Feiertags 24 Stunden
Entlastung durch Energiepreisbremsen
Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Strompreisbremsen zu. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.
Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Zusatzinformationen
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grundversorgung
Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Haushalte“.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung
