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ESWE Natur STROM für Gewerbe

Für Gewerbekunden, die Naturstrom bevorzugen.

ESWE Natur STROM ist umweltfreundlich erzeugter Strom aus regenerativen Quellen. Unabhängige Fachleute der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG überprüfen und der TÜV NORD CERT GmbH zertifiziert ESWE Natur Strom im jährlichen Abstand. Dies bestätigt unsere aktuelle Zertifizierungsurkunde.

Ihre Vorteile

  • Zertifizierter Strom aus regenerativen Quellen
  • Attraktiver Strompreis
  • Kurze Vertragslaufzeiten

Unser Service

  • Jährliche Zählerablesung
  • Verbrauchsorientierte Abschlagszahlungen
  • Jahresverbrauchsabrechnung
  • Beratung durch Gewerbekundenbetreuer telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
  • Stromausfallschutz
  • Kostenfreie Nutzung des Kundenportals

Laufzeiten

  • Vertragslaufzeit: 1 Monat
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
ESWE Natur STROM
für Gewerbe
bis 31.12.2025
ab 01.01.2026
Veränderung
nettobruttonettobruttonettobrutto
Arbeitspreis in ct/kWh
bis 11.409 kWh/Jahr
31,54
37,53
28,18
33,53
-3,36
-4,00
Arbeitspreis in ct/kWh
ab 11.410 kWh/Jahr
32,28
38,41
29,11
34,64
-3,17
-3,77
ESWE Natur STROM
für Gewerbe
(kME/mME)*
bis 31.12.2025
ab 01.01.2026
Veränderung
nettobruttonettobruttonettobrutto
Grundpreis in €/Monat
bis 11.409 kWh/Jahr
10,63
12,65
12,47
14,84
+1,84
+2,19
Grundpreis in €/Monat
ab 11.410 kWh/Jahr
entfällt
entfällt
-

*kME = konventionelle Messeinrichtung; mME = moderne Messeinrichtung

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh

Vertragsgrundlage unserer Stromtarife

Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
 

Grundversorgung für Kleingewerbe

Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Gewerbe“.
 

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2025:
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,277 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung
1,558 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,816 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh

Vertragsgrundlage der Strombelieferung

Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.
 

Laufzeiten

Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
 

Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG

Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.
 

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2025:
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,277 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung
1,558 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,816 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Stromkennzeichnung

Grundpreise bei Vorliegen eines intelligenten Messsystems (iMSys)

Zusatzkosten bei intelligenten Messsystemen

Der Grundpreis des Tarifes beinhaltet die Messentgelte für ein konventionelles Messgerät (kME) bzw. eine moderne Messeinrichtung (mME). Sollte an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem (iMSys) vom grundzuständigen Messstellenbetreiber verbaut werden oder bereits eingebaut sein, ändern sich die Messentgelte gemäß der folgenden Übersicht und damit einhergehend auch der Grundpreis Ihres Tarifs.

Ihre Ansprechpartner

ESWE Versorgungs AGGewerbekundenbetreuungKonradinerallee 2565189 WiesbadenFon: 0611 780-3998Fax: 0611 780-3748

Unsere Servicenummer

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