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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

Veröffentlichung der Brennwerte gemäß §40 GasNZV

Die Thermische Energie berechnet sich aus dem Gasverbrauch im Normzustand und wird mit dem Brennwert multipliziert.

Der Brennwert der zur Abrechnung zugrunde gelegt wird, ist ein über die Abrechnungszeitspanne gewogenes Mittel und wird nach dem DVGW Arbeitsblatt G685 gebildet.

Für die Berechnung wird der Brennwert mengengewogen ermittelt. Dabei werden die monatlichen Schwankungen des Einspeisebrennwertes und der Einspeisemengen berücksichtigt.

Die Gasabrechnung führt deshalb den sogenannten Abrechnungsbrennwert für die Abrechnungszeitspanne pro Brennwertbezirk auf. 

Ermitteln Sie hier Ihren Brennwert:

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