Veröffentlichung der Brennwerte gemäß §40 GasNZV
Die Thermische Energie berechnet sich aus dem Gasverbrauch im Normzustand und wird mit dem Brennwert multipliziert.
Der Brennwert der zur Abrechnung zugrunde gelegt wird, ist ein über die Abrechnungszeitspanne gewogenes Mittel und wird nach dem DVGW Arbeitsblatt G685 gebildet.
Für die Berechnung wird der Brennwert mengengewogen ermittelt. Dabei werden die monatlichen Schwankungen des Einspeisebrennwertes und der Einspeisemengen berücksichtigt.
Die Gasabrechnung führt deshalb den sogenannten Abrechnungsbrennwert für die Abrechnungszeitspanne pro Brennwertbezirk auf.
Der Brennwert der zur Abrechnung zugrunde gelegt wird, ist ein über die Abrechnungszeitspanne gewogenes Mittel und wird nach dem DVGW Arbeitsblatt G685 gebildet.
Für die Berechnung wird der Brennwert mengengewogen ermittelt. Dabei werden die monatlichen Schwankungen des Einspeisebrennwertes und der Einspeisemengen berücksichtigt.
Die Gasabrechnung führt deshalb den sogenannten Abrechnungsbrennwert für die Abrechnungszeitspanne pro Brennwertbezirk auf.