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Marktlage und Energiepreise

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt, den Preisen, Ihrer Abschlagszahlung, dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz und weiteren Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

ESWE Online GAS

Unser rabattiertes Sonderabkommen mit zwölfmonatiger Grundlaufzeit für Online-Kunden im ESWE Versorgungsgebiet.

Sie bevorzugen die schnelle und unkomplizierte Kommunikation per Mail oder Internet? Dann ist unser ESWE Online GAS genau das Richtige für Sie. Denn hier haben Sie nicht nur rund um die Uhr Zugriff auf Ihr Vertragskonto, sondern profitieren auch von unserem besonders günstigen Erdgaspreis.

ESWE Online GAS ist, ähnlich wie unser klassisches ESWE Economy GAS+, ein besonderes Angebot für unsere Heizgaskunden: ein Sonderabkommen mit einer Grundlaufzeit von zwölf Monaten. Da es sich hier um einen reinen Online-Tarif handelt, können Sie alles zum Tarif bequem über unser Kundenportal verwalten.

Sie bezahlen bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung. Bei Preisänderungen oder bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Ihre Vorteile

  • Günstiger Gaspreis mit zusätzlichem Online-Rabatt
  • Kundenfreundliche Vertragsbedingungen

Produktmerkmale

  • Sonderabkommen mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten
  • Die Kündigungsfrist zum Ende der Grundlaufzeit beträgt einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Monatsfrist gekündigt werden
  • ab 60.001 kWh/Jahr entfällt der Grundpreis
ESWE Online GAS
Sonderabkommen
Stand: 01.04.2024
Grundpreis pro Monat
Arbeitspreis je kWh
netto
brutto
netto
brutto
bis 17.647 kWh/Jahr
10,00 €
11,90 €
10,63 ct
12,65 ct
von 17.648 bis 60.000 kWh/Jahr
15,00 €
17,85 €
10,28 ct
12,23 ct
ab 60.001 kWh/Jahr
--
--
10,63 ct
12,65 ct

Wichtig zu wissen!

Von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19% auf 7% gesenkt. Ab dem 1. April 2024 gilt für Kunden wieder der reguläre Steuersatz von 19%. Ihre Nettopreise bleiben unverändert!

Bei der Veränderung der Mehrwertsteuer handelt es sich nicht um eine Preisänderung im Sinne des § 5 Abs. 2 GVV oder § 41 Abs. 5 EnWG.

Die detaillierte Darstellung über die Veränderung der Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt. Eine schriftliche Information hierzu erfolgt nicht.

Steuern und Konzessionsabgabe

Die Netto-Arbeitspreise enthalten:
 

  • Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh

  • Gasspeicherumlage: 0,145 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit Standardlastprofil: 0,00 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit registrierender Leistungsmessung: 0,39 ct/kWh

  • Preis für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) für das Jahr 2022: 0,546 ct/kWh

  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabeverordnung genannten Satzes vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde berechnet und beträgt bei:
ESWE Basis GAS
0,77 ct/kWh
ESWE Komfort GAS
0,33 ct/kWh
ESWE Economy GAS+
ESWE Online GAS
0,03 ct/kWh

Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen. Hier wird normalerweise die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet.
Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis voraussichtlich zum 31.12.2023 wird bei der Abrechnung die Mehrwertsteuer von 7 Prozent hinzugerechnet.

Erläuterungen

Vertragsgrundlagen und allgemeine Preise

Vertragsgrundlagen für das Sonderabkommen ESWE Economy GAS+ und ESWE Online GAS sind die dazugehörigen Vertragsbedingungen. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ mit den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Vertragsgrundlage der Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS und ESWE Basis HEIZGAS sowie ESWE Komfort GAS sind ausschließlich die GasGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Allgemeinen Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgungstarife.

Preis für eine zusätzliche Messeinrichtung

Durch den Grundpreis ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung abgedeckt. Für jede weitere Messeinrichtung werden brutto 2,44 Euro pro Monat (netto 2,05 Euro pro Monat) zusätzlich berechnet.

Thermische Abrechnung/Brennwert

Der mit dem geeichten Gaszähler in Kubikmetern (m³) ermittelte Verbrauch wird mit den in der Rechnung ausgewiesenen Faktoren Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert und damit die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Kilowattstunde bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung.

Mit dem Brennwert wird der Energiegehalt des Erdgases je Kubikmeter und mit der Z-Zahl der von Druck und Temperatur abhängige Zustand des Erdgases berücksichtigt. Die Berechnungsfaktoren berücksichtigen die kundenindividuellen Bedingungen der Beschaffenheit des Erdgases an der Verbrauchsstelle. Das verwendete Verfahren entspricht den Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblatt G 685.

Eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an Kilowattstunden im Vergleich zu Strom benötigt wird.

Verbrauchsaufteilung bei Preisänderungen

Ändert sich der Gaspreis, so wird die Abgrenzung der Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die Verbrauchsaufteilung bei Tarif ESWE Basis GAS erfolgt tagesanteilig. Bei unseren Tarifen ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ teilen wir – unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen – den Verbrauch mit einem genormten Verfahren nach Heizgradtagen auf. Die Grundpreise ordnen wir generell tagesanteilig zu.

Wenn Sie uns Ihren am Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dann wird dieser bei der Abgrenzung von uns berücksichtigt.

Vorschriften zur Erdgasnutzung

Hinweis gemäß § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Ihre Beratung im EEC

Mo - Fr10 - 18 Uhr
Sa9 - 16 Uhr

ESWE Energie CENTER
Kirchgasse 54
65183 Wiesbaden
Fon 0800 780-2200
Fax 0611 780-2352
Mail senden

Mo7:30 - 16:30 Uhr
Mi10 - 18 Uhr

ESWE Energie CENTER Tsst.
Ladenzeile Rathaus Taunusstein
Aarstraße 146a
65232 Taunusstein
Fon 0800 780-2200
Fax 0611 780-2352
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