ESWE Lade KARTE
Mit der ESWE Lade KARTE treffen sie eine gute Wahl!
In Wiesbaden und Umgebung erweitern wir für Sie stetig unser Ladenetz. Mit derzeit über 180 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in der Region haben wir bereits eine sehr leistungsfähige Infrastruktur für Sie in Betrieb genommen.
Die ESWE Lade KARTE ermöglicht es Ihnen, zusätzlich europaweit rund 140.000 Ladepunkte unabhängig, flexibel und einfach zu nutzen.
Was kostet das Laden mit der ESWE Lade KARTE?
1. Mit der ESWE Lade KARTE flex (monatlich kündbar)
(ESWE-Ladestationen und alle Ladestationen im Ladenetz-Verbund)
(ESWE-Ladestationen und alle Ladestationen im Ladenetz-Verbund)
(Ladestationen externer Roaming-Partner)
(Ladestationen externer Roaming-Partner)
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
2. ESWE Lade PLUS – exklusiv für ESWE Strom Kunden
(ESWE-Ladestationen und alle Ladestationen im Ladenetz-Verbund)
(ESWE-Ladestationen und alle Ladestationen im Ladenetz-Verbund)
(Ladestationen externer Roaming-Partner)
(Ladestationen externer Roaming-Partner)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Sollten Sie ESWE-Stromkunde sein und sich für den Tarif ESWE Lade Plus interessieren, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, Adresse, Postleitzahl) sowie Ihrer aktuellen ESWE-Vertragskontonummer (beginnend 2010…, 2011…, 2510…) an elektromobilitaet(at)eswe.com.
Alle Preise verstehen sich als Brutto-Preise. Die Konditionen gelten für alle Ladestationen im ladenetz.de-Verbund. Eine Übersicht aller nutzbaren Ladestationen finden Sie unter www.ladenetz.de.

Mit der THG-Quote einfach Geld verdienen
Registrieren Sie innerhalb von lediglich 5 Minuten Ihren Fahrzeugschein und erhalten Sie nach 4 einfachen Schritten die THG-Vergütung von bis zu 250,00 Euro.
- Inhaber einer ESWE Lade KARTE erhalten 250,00 Euro Fahrtguthaben gutgeschrieben.
- Kunden ohne ESWE Lade KARTE erhalten eine Gutschrift von 150,00 Euro auf Ihr Bankkonto.
Die THG-Quote (Treibhausgasquote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor.
THG-Emissionen (Treibhausgasemissionen) sind jene Gase, die nach wissenschaftlichem Einverständnis zum Anstieg der globalen Temperaturen führen. Dabei werden alle klimaschädlichen Gase wie z.B.: Methan in sogenannte CO2-Äquivalente umgerechnet. So wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit hergestellt.
Durch das Fahren eines Elektroautos oder -fahrzeugs* tragen Sie bereits zur Verkehrswende und somit zum Gelingen der Energiewende bei. Durch die Registrierung des Ladestroms Ihres Elektroautos oder -fahrzeugs* im sogenannten THG-Quoten Mechanismus wird dieser Beitrag in den Statistiken der Bundesregierung sichtbar.
Die Vergütung wird unabhängig von Nutzungsgrad des reinen Elektroautos oder -fahrzeugs*, Batteriegröße und Ladestrommix ausbezahlt.
*Fahrzeugklassen
L3e (Kraftrad, zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm3 und/oder über 45 km/h)
L4e (Kraftrad mit Beiwagen)
L5e (dreirädriges Kfz über 50 cm3 und mehr als 45 km/h)
L7e (vierrädriges Kfz bis zu 400 kg Leermasse bzw. 500 kg bei Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW)
THG-Quotenhandel – Häufige Fragen & Antworten
Fragen zum THG-Quotenportal und der Registrierung:
Fragen zum THG-Quotenhandel:
Was bedeutet „THG“?
THG ist die Abkürzung für Treibhausgase. Damit sind Gase gemeint, die maßgeblich zum Treibhauseffekt, also der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beitragen. Diese sind im Wesentlichen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), HFKW und FKW. Durch die Begrenzung bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen, soll der Temperaturanstieg auf der Erde minimiert werden.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum THG-Quotenhandel?
Im Wesentlichen sind die Bestimmungen im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt.
Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt (z.B. Mineralölunternehmen), verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Diese Minderung wird Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) genannt. Erfolgt die Minderungen nicht, hat der Inverkehrbringer hohe Strafzahlungen zu leisten. Gemäß der 38. BImSchV ist das Umweltbundesamt zuständig für die Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten THG-Emissionen.
In Verkehr gebrachte fossile Kraftstoffe wie z.B. Benzin oder Diesel bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos weist dem gegenüber niedrigere Emissionen aus und kann daher genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen, d.h. die bereits emittierten THG-Emissionen positiv auszugleichen. Zum Beispiel Mineralölfirmen kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.
Wird durch die THG-Quote ein positiver Effekt für die Umwelt und das Klima geschaffen?
Mit der THG-Quote schafft die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr. Dadurch wird der emissionsfreie Verkehr subventioniert wohingegen THG-Emissionen mit einem jährlichen Referenzwert begrenzt und finanziell stärker belastet werden. So soll mittel- bis langfristig ein kompletter Umstieg zu emissionsfreier Mobilität erreicht werden.
Wie hoch ist die Treibhausgasminderungsquote?
Die Quote, um die Inverkehrbringer Ihre Emissionen senken müssen, beträgt für das Jahr 2022 bereits 7 Prozent und soll laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten, privaten E-Autos und Fahrzeugflotten werden die Mengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet.