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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

ESWE Economy GAS+

Unser aktualisiertes Sonderabkommen mit zwölfmonatiger Laufzeit für preisbewusste Heizgaskunden im ESWE Versorgungsgebiet.

TÜV Rheinland zertifiziert

ESWE Economy GAS+ ist, ähnlich wie unser klassisches Economy GAS, ein besonderes Angebot für unsere Heizgaskunden: ein Sonderabkommen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, das sich jeweils bis zum 30. September eines Jahres verlängert, sofern nicht mindestens ein Monat vor Ablauf (Stichtag 31. August) gekündigt wird. Zusätzlich profitieren Sie von einem besonders günstigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde.

Sie bezahlen bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung. Bei Preisänderungen oder bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Ihre Vorteile

  • Günstiger Gaspreis
  • Kundenfreundliche Vertragsbedingungen

Produktmerkmale

  • Sonderabkommen
  • Erstlaufzeit bis zum 30. September eines Jahres, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer eine schriftliche Kündigung eingegangen ist.
  • ab 60.001 kWh/Jahr entfällt der Grundpreis
  • Klimaneutrales Erdgas, jährlich zertifiziert durch den TÜV Rheinland
ESWE Economy GAS+
Sonderabkommen
Grundpreis
Euro pro Monat
Arbeitspreis
Cent je kWh
Veränderung
Cent je kWh
(bleibt unverändert)
bis 30.09.2023
ab 01.10.2023
bis 17.647
kWh/Jahr
brutto
(netto)
10,70
(10,00)
12,95
(12,10)
11,60
(10,84)
-1,35
(-1,26)
von 17.648 -
60.000
kWh/Jahr
brutto
(netto)
16,05
(15,00)
12,58
(11,76)
11,24
(10,50)
-1,34
(-1,26)
ab 60.001
kWh/Jahr
brutto
(netto)
--
12,90
(12,06)
11,56
(10,80)
-1,34
(-1,26)

Entlastung durch Energiepreisbremsen

Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Gaspreisbremsen zu. Der Gaspreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Gas gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Sollte der Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr sein, gelten gesonderte Regelungen.

Weitere Details zu den Gaspreisbremsen

Wichtig zu wissen!

Die Mehrwertsteuer von 19 % wurde ab 1. Oktober 2022 für Erdgas und Wärme auf einen reduzierten Steuersatz von 7 % gesenkt. Den reduzierten Steuersatz werden wir entsprechend bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen.

Wir setzen diese Änderungen automatisch um. Sie brauchen sich nicht weiter zu kümmern.

Steuern und Konzessionsabgabe

Die Netto-Arbeitspreise enthalten:
 

  • Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh

  • Gasspeicherumlage: 0,145 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit Standardlastprofil: 0,00 ct/kWh

  • Bilanzierungsumlage für Kunden mit registrierender Leistungsmessung: 0,39 ct/kWh

  • Preis für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) für das Jahr 2022: 0,546 ct/kWh

  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabeverordnung genannten Satzes vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde berechnet und beträgt bei:
ESWE Basis GAS
0,77 ct/kWh
ESWE Komfort GAS
0,33 ct/kWh
ESWE Economy GAS+
ESWE Online GAS
0,03 ct/kWh

Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen. Hier wird normalerweise die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet.
Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis voraussichtlich zum 31.12.2023 wird bei der Abrechnung die Mehrwertsteuer von 7 Prozent hinzugerechnet.

Erläuterungen

Vertragsgrundlagen und allgemeine Preise

Vertragsgrundlagen für das Sonderabkommen ESWE Economy GAS+ und ESWE Online GAS sind die dazugehörigen Vertragsbedingungen. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ mit den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Vertragsgrundlage der Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS und ESWE Basis HEIZGAS sowie ESWE Komfort GAS sind ausschließlich die GasGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Allgemeinen Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgungstarife.

Preis für eine zusätzliche Messeinrichtung

Durch den Grundpreis ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung abgedeckt. Für jede weitere Messeinrichtung werden brutto 2,44 Euro pro Monat (netto 2,05 Euro pro Monat) zusätzlich berechnet.

Thermische Abrechnung/Brennwert

Der mit dem geeichten Gaszähler in Kubikmetern (m³) ermittelte Verbrauch wird mit den in der Rechnung ausgewiesenen Faktoren Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert und damit die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Kilowattstunde bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung.

Mit dem Brennwert wird der Energiegehalt des Erdgases je Kubikmeter und mit der Z-Zahl der von Druck und Temperatur abhängige Zustand des Erdgases berücksichtigt. Die Berechnungsfaktoren berücksichtigen die kundenindividuellen Bedingungen der Beschaffenheit des Erdgases an der Verbrauchsstelle. Das verwendete Verfahren entspricht den Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblatt G 685.

Eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an Kilowattstunden im Vergleich zu Strom benötigt wird.

Verbrauchsaufteilung bei Preisänderungen

Ändert sich der Gaspreis, so wird die Abgrenzung der Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die Verbrauchsaufteilung bei Tarif ESWE Basis GAS erfolgt tagesanteilig. Bei unseren Tarifen ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ teilen wir – unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen – den Verbrauch mit einem genormten Verfahren nach Heizgradtagen auf. Die Grundpreise ordnen wir generell tagesanteilig zu.

Wenn Sie uns Ihren am Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dann wird dieser bei der Abgrenzung von uns berücksichtigt.

Vorschriften zur Erdgasnutzung

Hinweis gemäß § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Ihre Beratung im EEC

Mo - Fr10 - 18 Uhr
Sa9 - 16 Uhr

ESWE Energie CENTER
Kirchgasse 54
65183 Wiesbaden
Fon 0800 780-2200
Fax 0611 780-2352
Mail senden

Mo7:30 - 16:30 Uhr
Mi10 - 18 Uhr

ESWE Energie CENTER Tsst.
Ladenzeile Rathaus Taunusstein
Aarstraße 146a
65232 Taunusstein
Fon 0800 780-2200
Fax 0611 780-2352
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