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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

ESWE Ersatzversorgung STROM für Gewerbe

 

Hier finden Sie Informationen zu unserem Ersatzversorgungstarif Strom für Nicht-Haushaltskunden.

Preise für die Ersatzversorgung Strom

gültig ab 01.07.2023
netto
brutto
Arbeitspreis
34,96 ct/kWh
41,60 ct/kWh
Grundpreis
8,12 €/Monat
9,66 €/Monat

Preise der Ersatzversorgung Strom mit registrierender Leistungsmessung

gültig ab 01.09.2023
Grundpreis pro Monat
Arbeitspreis je kWh
HT/NT
netto
netto
350 €
18,90 ct

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh

Vertragsgrundlage unserer Stromtarife

Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
 

Grundversorgung für Kleingewerbe

Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Gewerbe“.
 

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2023:
Stromsteuer
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
2,05 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,357 ct/kWh
§19-Umlage (nach StromNEV)
0,417 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,591 ct/kWh
Umlage zur Verordnung abschaltbaren Lasten (AbLaV)
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Ihre Ansprechpartner


ESWE Versorgungs AG
Gewerbekundenbetreuung
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Fon 0611 780-3998
Fax 0611 780-3748
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