ESWE Kontrakt CLASSIC
Für Gewerbekunden, die auf ein einfaches Vertragsverhältnis Wert legen.
Großabnehmer brauchen maßgeschneiderte Produkte, die nur durch eine individuelle Beratung und Betreuung auf die unternehmensspezifischen Belange zugeschnitten werden können. Unseren Gewerbekunden steht deshalb ein Expertenteam zur Verfügung, das kompetent alle Fragen rund um die Energieversorgung beantwortet. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh steht das ESWE Sonderabkommen ESWE Kontrakt CLASSIC zur Auswahl. Dieses Sonderabkommen ist für Gewerbekunden geeignet, die unkompliziert ihr Unternehmen mit Strom versorgen lassen möchten und Wert auf kurze Vertragslaufzeiten legen.
Grundsätzlich ist für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh ein eigener Vertrag notwendig. Vertragsgrundlage dieser Sonderabkommen ist ein individueller Stromliefervertrag, den Sie mit der ESWE Versorgungs AG abschließen. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Leistungsinanspruchnahme von mehr als 30 kW bieten wir gesonderte Verträge an. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung für Großabnehmer. Die Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite.

Grundsätzlich ist für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh ein eigener Vertrag notwendig. Vertragsgrundlage dieser Sonderabkommen ist ein individueller Stromliefervertrag, den Sie mit der ESWE Versorgungs AG abschließen. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Leistungsinanspruchnahme von mehr als 30 kW bieten wir gesonderte Verträge an. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung für Großabnehmer. Die Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite.
Laufzeiten
- Vertragslaufzeit: 2 Wochen
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
ESWE Kontrakt CLASSIC
gültig ab 01.01.2023
netto
brutto
Arbeitspreis
43,73 ct/kWh
52,04 ct/kWh
Grundpreis
6,05 €/Monat
7,20 €/Monat
Entlastung durch Energiepreisbremsen
Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Strompreisbremsen zu. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr sein, gelten gesonderte Regelungen.
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh
Vertragsgrundlage der Strombelieferung
Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.Laufzeiten
Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG
Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.Steuern und Abgaben
Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2023:
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
oder ermäßigte Stromsteuer
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
1,537 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,357 ct/kWh
§19-Umlage (nach StromNEV)
0,417 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,591 ct/kWh
Umlage zur Verordnung abschaltbaren Lasten (AbLaV)
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Stromkennzeichnung
