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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

ESWE Kontrakt CLASSIC

Für Gewerbekunden, die auf ein einfaches Vertragsverhältnis Wert legen. ESWE atomstromfrei Großabnehmer brauchen maßgeschneiderte Produkte, die nur durch eine individuelle Beratung und Betreuung auf die unternehmensspezifischen Belange zugeschnitten werden können. Unseren Gewerbekunden steht deshalb ein Expertenteam zur Verfügung, das kompetent alle Fragen rund um die Energieversorgung beantwortet. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh steht das ESWE Sonderabkommen ESWE Kontrakt CLASSIC zur Auswahl. Dieses Sonderabkommen ist für Gewerbekunden geeignet, die unkompliziert ihr Unternehmen mit Strom versorgen lassen möchten und Wert auf kurze Vertragslaufzeiten legen.

Grundsätzlich ist für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh ein eigener Vertrag notwendig. Vertragsgrundlage dieser Sonderabkommen ist ein individueller Stromliefervertrag, den Sie mit der ESWE Versorgungs AG abschließen. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Leistungsinanspruchnahme von mehr als 30 kW bieten wir gesonderte Verträge an. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung für Großabnehmer. Die Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite.

Laufzeiten

  • Vertragslaufzeit: 2 Wochen
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
ESWE Kontrakt CLASSIC
Grundpreis
Euro pro Monat
Arbeitspreis
Cent je kWh
Veränderung
Cent je kWh
(bleibt unverändert)
bis 30.06.2023
ab 01.07.2023
(brutto)
(7,20)
(52,04)
(42,15)
(-9,89)
netto
6,05
43,73
35,42
-8,31

Entlastung durch Energiepreisbremsen

Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Strompreisbremsen zu. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr sein, gelten gesonderte Regelungen.

Weitere Details zu den Strompreisbremsen

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh

Vertragsgrundlage der Strombelieferung

Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.

Laufzeiten

Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.

Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG

Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2023:
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
oder ermäßigte Stromsteuer
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
1,537 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,357 ct/kWh
§19-Umlage (nach StromNEV)
0,417 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,591 ct/kWh
Umlage zur Verordnung abschaltbaren Lasten (AbLaV)
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Ihre Ansprechpartner


ESWE Versorgungs AG
Gewerbekundenbetreuung
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Fon 0611 780-3998
Fax 0611 780-3748
Mail senden

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