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Entlastungen für Strom, Gas und Wärme

Informationen zu den Energiepreisbremsen, zur Dezember-Soforthilfe, Ihrer Abschlagszahlung und weiteren aktuellen Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen ist sehr komplex und im Einzelfall kann die schriftliche individuelle Information mit Verzögerung bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um etwas Geduld.

ESWE Lade STROM aktiv

Für Gewerbe in Wiesbaden, die ihr Elektrofahrzeug besonders günstig laden wollen. ESWE atomstromfrei ESWE Lade STROM aktiv ist ideal für alle Besitzer eines E-Fahrzeuges die ihre Stromkosten selbst in die Hand nehmen wollen. Denn bei diesem Naturstrom-Tarif profitieren Sie nachts, am Wochenende und an Feiertagen von besonders günstigen Sparpreisen. Dabei wird ihr kompletter Gewerbebetrieb – dank eines neu installierten Doppeltarifzählers – komplett auf ESWE Lade STROM aktiv umgestellt und Sie profitieren von den Vergünstigungen dieses Sondertarifs auch bei allen anderen Stromanwendungen.

Ihre Vorteile

  • Naturstrom aus regenerativen Quellen
  • Äußerst günstiger Sparpreis in den attraktiven Sparzeiten für alle Stromanwendungen
  • Niedriger Grundpreis
  • Kostenlose Installation eines Doppeltarifzählers
  • Kurze Vertragslaufzeiten

Unser Service

  • Jährliche Zählerablesung
  • Verbrauchsorientierte Abschlagszahlungen
  • Jahresverbrauchsabrechnung
  • Beratung durch Gewerbekundenbetreuer telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
  • Stromausfallschutz
  • Kostenfreie Nutzung des Kundenportals

Laufzeiten

  • Vertragslaufzeit: 1 Monat
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
ESWE Lade STROM aktiv
Grundpreis
Euro pro Monat
Arbeitspreis
Cent je kWh
Veränderung
Cent je kWh
(bleibt unverändert)
bis 30.06.2023
ab 01.07.2023
Sparpreis
Montag bis Freitag 20.00 - 08.00 Uhr
Sa, So und Feiertags 24 Stunden
(brutto)
netto
(10,41)
8,75
(46,52)
39,09
(36,63)
30,78
(-9,89)
-8,31
Hochpreis
Montag bis Freitag 08.00 - 20.00 Uhr
(brutto)
netto
(10,41)
8,75
(53,56)
45,01
(43,67)
36,70
(-9,89)
-8,31

Entlastung durch Energiepreisbremsen

Der deutsche Bundesrat stimmte am 16. Dezember den gesetzlichen Strompreisbremsen zu. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr sein, gelten gesonderte Regelungen.

Weitere Details zu den Strompreisbremsen

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh

Vertragsgrundlage unserer Stromtarife

Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
 

Grundversorgung für Kleingewerbe

Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Gewerbe“.
 

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2023:
Stromsteuer
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
2,05 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,357 ct/kWh
§19-Umlage (nach StromNEV)
0,417 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,591 ct/kWh
Umlage zur Verordnung abschaltbaren Lasten (AbLaV)
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh

Vertragsgrundlage der Strombelieferung

Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.

Laufzeiten

Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.

Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG

Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.

Verrechnungspreise

Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Steuern und Abgaben

Die Nettopreise enthalten ab 01.01.2023:
Stromsteuer
2,05 ct/kWh
oder ermäßigte Stromsteuer
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
1,537 ct/kWh
KWKG-Aufschlag gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
0,357 ct/kWh
§19-Umlage (nach StromNEV)
0,417 ct/kWh
Offshore Netzumlage (nach §17f EnWG)
0,591 ct/kWh
Umlage zur Verordnung abschaltbaren Lasten (AbLaV)
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom
0,61 ct/kWh
Konzessionsabgabe andere Stromlieferungen
1,99 ct/kWh
Die Abrechnung erfolgt zu Nettopreisen, zu denen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Ihre Ansprechpartner


ESWE Versorgungs AG
Gewerbekundenbetreuung
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Fon 0611 780-3998
Fax 0611 780-3748
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