Meldungen, Fragen und Anregungen
Diese können Sie gerne über unser Formular an uns schicken.
Am 1. Oktober 2022 wurde die sogenannte Gasspeicherumlage nach §35e EnWG eingeführt, um die Kosten für die staatlich angeordnete Befüllung von Gasspeichern im Rahmen der Energiekrise zu decken.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 21. November 2025 entschieden, dass die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,289 ct/kWh netto zum 1. Januar 2026 abgeschafft wird.
ESWE gibt die Senkung der Gasspeicherumlage von 0,289 ct/kWh netto bzw. 0,344 ct/kWh brutto selbstverständlich an Sie weiter, sodass Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet Wiesbaden von einer zusätzlichen Senkung Ihres Arbeitspreises profitieren! Für Kundinnen und Kunden außerhalb von Wiesbaden und Taunusstein gelten individuelle Regelungen.
Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern!
Die neuen Arbeitspreise ohne Berücksichtigung der Gasspeicherumlage finden Sie hier auf unserer Homepage.
Die zum 1. Januar 2026 geltenden Grundpreise ändern sich dadurch nicht.